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Aargau Solothurn Elsässli-Quartier: Gift in den Böden ist Sache der Hausbesitzer

Das Verwaltungsgericht stützt den Entscheid des Solothurner Bau- und Justizdepartementes: Das Gift im Boden des Elsässli-Quartiers in Derendingen ist Sache der Hausbesitzer. Der Gemeindepräsident ist mit dem Urteil nicht zufrieden. Die Haftungsfrage ist aber kompliziert.

Wer ist für die Boden-Verschmutzung im Derendinger Elsässli verantwortlich? Darum streiten Gemeinde und Kanton.
Legende: Wer ist für die Boden-Verschmutzung im Derendinger Elsässli verantwortlich? Darum streiten Gemeinde und Kanton. Wikipedia: Daniel Guggisberg

Vor etwa 30 Jahren kaufte die Gemeinde Derendingen das Areal einer ehemaligen Textilfabrik. Danach verkaufte sie einzelne Grundstücke weiter. Vor zwei Jahren kam für die Hausbesitzer die schlechte Nachricht: Ihre Böden sind vergiftet. Der Grund sind Teerplatten, welche ursprünglich auf dem Dach der Textilfabrik lagen. Später wurden diese als Bodenplatten in den Gärten verlegt.

Hausbesitzer müssen selber bezahlen

Wer muss nun für die Sanierung des vergifteten Bodens bezahlen? Der Kanton schätzt, dass die Säuberung der Böden rund 50‘000 Franken pro Garten kostet. Insgesamt dürfte die Sanierung somit Kosten von über 1,5 Millionen Franken verursachen.

Nach dem Solothurner Bau- und Justizdepartement ist nun auch das Verwaltungsgericht der Meinung, dass die Hausbesitzer die Sanierung selbst bezahlen müssen, wie die Solothurner Zeitung berichtet. Die Teerplatten seien als Baustoff verwendet worden. Deshalb sei es auch nicht wichtig, dass diese von der ehemaligen Textilfabrik stammen.

Baumaterial oder Abfall?

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Die Gemeinde Derendingen sieht das anders. Die ehemalige Textilfabrik habe die Teerplatten billig entsorgt und müsse deshalb für die Sanierung der Böden bezahlen, sagt Gemeindepräsident Kuno Tschumi in der Mittagsausgabe des Regionaljournals Aargau Solothurn von Radi SRF. Es handle sich bei den fraglichen Teerplatten also nicht um Baustoff sondern um Abfall bzw. Altlasten, findet der Gemeindepräsident.

Die Gemeinde überlegt sich deshalb das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die Chancen dafür sind gross. So besitze die Gemeinde selbst mehrere Häuser im betroffenen Quartier. Deshalb würde sie davon profitieren, wenn die ehemalige Textilfabrik oder ein spezieller Fonds die Sanierung des Giftbodens bezahlt.

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