Der Mann, der 1994 im Kanton Solothurn einen Doppelmord begangen hatte, stand nach dem Absitzen seiner lebenslangen Strafe schon 2009 vor der bedingten Entlassung. Das solothurnische Departement des Innern verweigerte dies jedoch.
Erst im Juli 2011 wurde der Mann bedingt entlassen. Es habe keine Hinweise auf neuerliche Gewaltdelinquenz oder einen Anlass gegeben, von den Empfehlungen von Experten abzuweichen, schreibt die Solothurner Regierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine SVP-Interpellation. Bei einer lebenslangen Strafe sei die bedingte Entlassung nach 15 Jahren Normalfall.
Die bedingte Entlassung sei damals ein rechtskonformer Entscheid gewesen. Sowohl die psychiatrischen Einschätzungen als auch die Fachkommission hätten gestützt auf das Verhalten des Mannes eine Entlassung empfohlen.
Die Voraussetzungen für einen Antrag auf eine nachträgliche Verwahrung seien beim Entlassungszeitpunkt nicht erfüllt gewesen, schreibt die Regierung weiter. Bei der Verurteilung des Mann sei zudem eine lebenslange Verwahrung rechtlich nicht möglich gewesen, da die Verwahrungsinitiative erst später vom Volk angenommen wurde.