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Aargau Solothurn Entlassung eines Solothurner Doppelmörders war korrekt

Bei der bedingten Entlassung eines verurteilten Doppelmörders nach 15 Jahren Haft ist nach Meinung der Solothurner Regierung alles korrekt abgelaufen. Es habe nichts darauf hingedeutet, dass der Mann rückfällig werden könnte und einen weiteren Menschen umbringe, wie es mutmasslich passiert ist.

Doppelmord von Hägendorf

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Der heute 61-Jährige hatte 1994 in Hägendorf SO eine 27-jährige Frau und ihren 30-jährigen Bruder mit mehreren Schüssen aus einem Sturmgewehr umgebracht. Dafür wurde er zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Er kam 2011 nach über 15 Jahren frei. Am 12. November 2015 erstach er mutmasslich in Frenkendorf im Kanton Baselland eine 64-jährige Frau.

Der Mann, der 1994 im Kanton Solothurn einen Doppelmord begangen hatte, stand nach dem Absitzen seiner lebenslangen Strafe schon 2009 vor der bedingten Entlassung. Das solothurnische Departement des Innern verweigerte dies jedoch.

Erst im Juli 2011 wurde der Mann bedingt entlassen. Es habe keine Hinweise auf neuerliche Gewaltdelinquenz oder einen Anlass gegeben, von den Empfehlungen von Experten abzuweichen, schreibt die Solothurner Regierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine SVP-Interpellation. Bei einer lebenslangen Strafe sei die bedingte Entlassung nach 15 Jahren Normalfall.

Die bedingte Entlassung sei damals ein rechtskonformer Entscheid gewesen. Sowohl die psychiatrischen Einschätzungen als auch die Fachkommission hätten gestützt auf das Verhalten des Mannes eine Entlassung empfohlen.

Die Voraussetzungen für einen Antrag auf eine nachträgliche Verwahrung seien beim Entlassungszeitpunkt nicht erfüllt gewesen, schreibt die Regierung weiter. Bei der Verurteilung des Mann sei zudem eine lebenslange Verwahrung rechtlich nicht möglich gewesen, da die Verwahrungsinitiative erst später vom Volk angenommen wurde.

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