Gegen das bisherige System der Ergänzungsleistungen gab es Opposition. Vor allem von der SVP, die mehrheitlich für Nichteintreten auf das Geschäft war. Es sei angesichts der Kantonsfinanzen nicht der richtige Zeitpunkt, die soziale Wohlfahrt noch weiter auszubauen, sagte deren Sprecher Tobias Fischer.
Auch die FDP zeigte sich gespalten. Alle übrigen Fraktionen sprachen sich für Eintreten aus, was mit 70 zu 26 Stimmen beschlossen wurde.
Drei Varianten zur Auswahl
Dem Solothurner Kantonsparlament standen drei Varianten zur Auswahl:
- Variante 1: das 2010 eingeführte Modell ohne Veränderung definitiv erklären.
- Variante 2: definitive Einführung, mit Anpassungen bei den Beiträgen für die Kinderbetreuung.
- Variante 3: Anpassungen bei den Beiträgen für die Kinderbetreuung und bei der Altersgrenze des jüngsten Kindes.
Mit der Variante 1 lasse sich die Kostenentwicklung weitgehend vorhersehen, so die Regierung. Die linken Ratsseite bevorzugte die Varianten 2 und 3. Diese würden eine Verbesserung für die Familien bringen, kosteten aber mehr, sagte Kommissionssprecherin Luzia Stocker (SP). Der Kanton Solothurn könne sich dies derzeit nicht leisten.
Das bisherige Modell habe sich bewährt, die Ziele würden erreicht, meinte Sozialdirektor Peter Gomm (SP). Im Gegensatz zu anderen Kantonen müssten Antragsteller im Kanton Solothurn nachweisen, dass sie arbeiten.
Der Kantonsrat folgte der Regierung und bevorzugte mit 68 zu 27 Variante 1 gegenüber Variante 3. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 71 zu 24 Stimmen genehmigt.
Kosten von über 6 Millionen Franken jährlich
Die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien kostete den Kanton Solothurn letztes Jahr 5,6 Millionen Franken. Dazu kamen mehr als 650'000 Franken an Verwaltungskosten. Der Betrag der Leistungen hatte sich seit der Einführung 2010 um das Siebenfache erhöht.
Die provisorische Einführung war vom Solothurner Kantonsrat im März 2009 beschlossen worden. Zwei Monate später sagte auch das Solothurner Stimmvolk Ja zu entsprechenden Gesetz, das am 1. Januar 2010 vorerst für vier Jahre in Kraft trat.
Der Kantonsrat stimmte im Juni 2014 einer Verlängerung um drei weitere Jahre zu. Die erneute Befristung erfolgte unter anderem auch, weil eine längere Beobachtungsphase notwendig war, um Anpassungen vorzunehmen.