Die getroffenen Abklärungen hätten gezeigt, dass es Mängel gäbe in der Arbeitsweise und der Arbeitsorganisation von Oberrichter Urs Schuppisser, sagte Grossratspräsidentin Vreni Friker gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn am Mittwoch. Nicht angezweifelt wird die juristische Kompetenz von Schuppisser.
Deutlicher Entscheid
Das Büro des Grossen Rates traf seine Entscheidung auf Grund von Unterlagen, unter anderem der Kommission für Justiz, und von schriftlichen Stellungnahmen. Der Entscheid fiel mit 7 zu 3 Stimmen.Erstmals wurden die Vorwürfe gegen den von den Grünliberalen portierten Urs Schuppisser Anfang August bekannt. Damals sprach der Fraktionspräsident der Grünliberalen, Felix Jenni, von einer politischen Intrige.
Oberrichter Schuppisser wollte am Donnerstag keine Stellung nehmen zu den Vorwürfen. Er brauche zuerst etwas Bedenkzeit, sagte er gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn.
Abgewählte Richter erhalten Entschädigung
Grundsätzlich hat Schuppisser nun zwei Möglichkeiten: Entweder er tritt nicht zur Wiederwahl an oder er kandidiert – trotz der Vorwürfe – und riskiert eine Abwahl durch den Grossen Rat. Finanziell gesehen wäre eine Abwahl für Schuppisser die attraktivere Variante. Ein abgewählter Richter erhält im Aargau noch ein halbes Jahr lang Lohn. Hinzu kommt eine Entschädigung von maximal einem Jahreslohn. Würde er sich jedoch nicht zur Wiederwahl stellen, so bekäme er nichts. So steht es im Dekret, dem der Grosse Rat im Juni vor einem Jahr zugestimmt hatte.
Wie viel ein abgewählter Richter tatsächlich erhält, entscheidet ein Gremium bestehend aus Person aus der Politik, der Verwaltung und der Regierung. Entscheidend sind die Gründe der Abwahl, das Alter des Richters und sein Arbeitspensum. Wenn das Gremium mit seiner Arbeitsweise nicht zufrieden war, könnte es also durchaus sein, dass Schuppisser bei einer allfälligen Abwahl nur eine kleine Entschädigung erhält.
Entscheid fällt am Dienstag
In den letzten zwanzig Jahren ist es noch nie vorgekommen, dass ein Aargauer Richter abgewählt wurde. Brisant war vor 12 Jahren der Fall des Oberrichters Ernst Roduner. Dieser wurde schlussendlich aber nicht abgewählt, sondern hat sich nicht mehr zur Wiederwahl gestellt.
Der Grosse Rat wird die Richterwahlen am nächsten Dienstag, den 20. August durchführen.