Im Mai 2013 gab der Entscheid im ganzen Kanton zu reden: Asylsuchende mit Status N dürfen nicht mehr am Integrationsprogramm der Kantonalen Schule für Berufsbildung in Baden teilnehmen. Diesen Entscheid hatte zuvor das Bildungsdepartement gefällt. Nur in Einzelfällen könne das erlaubt werden, dies müsse dann aber von Fall zu Fall entschieden werden.
Die Begründung: Es fehlt einerseits an einer gesetzlichen Grundlage für dieses Bildungsangebot. Andererseits haben Asylsuchende mit Status N noch keinen Asylentscheid erhalten. Sie wissen also nicht, ob sie in der Schweiz bleiben dürfen.
Integration oder Beschäftigung?
Mit einem Auftrag wollten Grüne, SP und EVP diesen gesetzlichen Zustand ändern und auch diesen Asylsuchenden eine «sinnvolle Beschäftigung» ermöglichen, wie es im Rat hiess. Die jugendlichen Asylsuchenden würden mit dem Integrationsprogramm von der Strasse geholt, argumentierte die Minderheit im Rat.
Die Aargauer Regierung konnte allerdings auf die breite Unterstützung der bürgerlichen Ratsmehrheit zählen. «Der Asylentscheid soll gemäss Bund noch längstens 140 Tage dauern. Es macht keinen Sinn, in dieser Zeit ein Integrationsprogramm anzubieten», hiess es zum Beispiel von der FDP. Allerdings: Auch die bürgerlichen Parteien betonten, dass die Asylsuchenden eine Beschäftigung brauchen während ihres Aufenthaltes in der Schweiz.
Regierung verspricht andere Lösungen
Bildungsdirektor Alex Hürzeler versprach denn auch im Rat einmal mehr, dass die Regierung nach neuen Möglichkeiten suche. Man habe dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Konkrete Lösungen allerdings sind noch nicht in Sicht. Was auch die FDP dazu veranlasste mehr Tempo in dieser Frage zu fordern.
Der Grossrat lehnte den Auftrag schliesslich deutlich mit 90 zu 39 Stimmen ab. Die Debatte zeigte aber: Verschiedene Politiker sind unzufrieden mit der aktuellen Situation im Asylwesen. Die Verfahren dauern zu lange, sinnvolle Beschäftigungsprogramme fehlen noch.