Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg eröffnete nach den neuen Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz eine Strafuntersuchung gegen den Raser, wie die Aargauer Kantonspolizei am Montag mitteilte. Ein 21jähriger Mann war mit 175 Stundenkilometern ausserorts unterwegs.
Motorrad vorübergehend weggesperrt
«Das ist aussergewöhnlich viel, auch unsere Polizisten haben nicht schlecht gestaunt», erklärt Roland Pfister, Medienchef der Kantonspolizei Aargau. Noch vor Ort telefonierte der Polizist mit dem diensthabenden Staatsanwalt. Dieser eröffnete ein Strafverfahren und verfügte: Das Motorrad wird vorübergehend weggesperrt.
Bei der Geschwindigkeitskontrolle gingen der Polizei vier weitere Schnellfahrer ins Netz. Die Polizei nahm zwei weiteren Motorradfahrern, darunter einem 20jährigen Aargauer auf Lernfahrt, den Führer- beziehungsweise den Lernfahrausweis ab. Die Lenker waren 124 km/h und 132 km/h schnell gefahren.
Dank der Kontrolle mittels eines Lasermessgerätes hat es die Polizei mit zu schnellen Töffs einfacher. Mit den konventionellen mobilen Radargeräten, welche nur ein Foto von vorne aufnehmen, können Motorräder nur schwer identifiziert und angehalten werden.
Mit den Lasermessgeräten sei diese Aufgabe einfacher geworden, wie Roland Pfister, Medienchef der Kantonspolizei Aargau im Interview mit dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF am Montag sagt.
Härtere Strafen wegen neuer Gesetzgebung
Seit Jahresbeginn gelten nun auch härtere Strafen für Raser, erklärt Roland Pfister weiter. «Der Mann, der mit 175 km/h unterwegs war, muss mit einer ein- bis vierjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Zudem wird ihm der Führerausweis für mindestens zwei Jahre entzogen.»
Was nun mit dem Motorrad des 21Jährigen geschieht, ist noch unklar. Auch darüber wird das zuständige Gericht entscheiden. Laut Roland Pfister gibt es mehrere Szenarien: «Das Gericht kann verfügen, dass der Töff weiterhin weggesperrt oder auch verkauft wird. Möglich ist auch, dass das Fahrzeug verschrottet wird.»