Heinz Müller waren in einem Verfahren mehrere Delikte zur Last gelegt worden. Ihm wurde vor allem vorgeworfen, Wahlkampfkosten über den Aufwand bei seiner Firma in Grenchen verbucht zu haben. Dabei ging es um 170'000 Franken im Nationalratswahlkampf. Von diesem Vorwurf sprach ihn das Solothurner Obergericht Anfang November 2012 frei. Der Tatbestand an sich war zwar gegeben: Doch Müller habe nicht absichtlich, sondern fahrlässig gehandelt, so die Richter.
Zudem war Müller wegen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung angeklagt, weil er die Kosten eines Liegenschaftstauschvertrags unrechtmässig bei seiner Firma als Geschäftsaufwand verbucht hatte. Für dieses Vergehen wurde Müller vom Obergericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Staatsanwalt ist zufrieden
Die Anklage gebe sich mit diesem Urteil zufrieden, sagte der Solothurner Oberstaatsanwalt Felix Bänziger am Dienstag zu einem Bericht der «Solothurner Zeitung». Das Gericht habe den Angeklagten teilweise für schuldig gesprochen. Zudem habe es die wichtigste Frage geklärt, nämlich dass die Finanzierung des Wahlkampfes über die Firma objektiv den Tatbestand des Steuerbetrugs erfüllte.
Ob Heinz Müller das Obergerichtsurteil ans Bundesgericht weiterzieht, will er erst am 18. Januar bekanntgeben, wie Müller auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.