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Bild 1 von 5Legende: Philipp Müller wird zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von 10'000 Franken verurteilt. Keystone
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Bild 2 von 5Legende: Am 10. September 2015 verursachte Philipp Müller mit seinem weissen Personenwagen in Lenzburg einen Unfall. Keystone
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Bild 3 von 5Legende: Philipp Müller geriet gemäss Staatsanwaltschaft «infolge mangelnder Aufmerksamkeit» mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn, wo er mit einer Rollerfahrerin kollidierte. Keystone
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Bild 4 von 5Legende: Die Junge Rollerfahrerin zog sich beim Unfall schwere Verletzungen zu. Sie wird mit «teils bleibende Beschwerden» leben müssen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Keystone
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Bild 5 von 5Legende: Bei der Unfalluntersuchung halfen auch die Aufnahmen einer in Philipp Müllers Auto angebrachten Dash-Cam. Keystone
Philipp Müller, damals noch Präsident der FDP Schweiz und Nationalrat, war am 10. September 2015 in Lenzburg mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn geraten. Dabei kollidierte er frontal mit einer korrekt entgegenkommenden Motorradlenkerin.
Die junge Frau zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass der Beschuldigte an jenem späten Nachmittag seinen Personenwagen gelenkt hatte, obwohl er wegen einer ihm damals noch nicht bekannten Schlafapnoe übermüdet war, teilte die Aargauer Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Diese Übermüdung habe der Beschuldigte auf seiner Fahrt zwar nicht bewusst wahrgenommen. Er hätte sich dessen jedoch bewusst werden müssen, da während der Fahrt mehrere Male die Spurhalte- und Bremsassistenz tätig wurden.
Dash-Cam ausgewertet
Der Spurhalte-Assistent warnt den Fahrer eines Fahrzeuges vor dem Verlassen der Fahrspur auf einer Strasse. Die Systeme beobachten das Verhalten des Fahrers und werten aus, ob das Auto seine Spur mit oder ohne Einverständnis des Lenkers verlässt.
Zu ihren Erkenntnissen gelangte die Staatsanwaltschaft durch die Auswertung der im Auto von Müller angebrachten Dash-Cam. Diese Dash-Cam und ein aufgrund dieser Aufzeichnungen erstelltes verkehrstechnisches Gutachten trugen laut der Behörde viel zur Klärung dieses Verkehrsunfalls bei.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Müller hat vorsorglich Einsprache erhoben.