Das Verwaltungsgericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass die Voraussetzungen für die fürsorgerische Unterbringung nach wie vor erfüllt sind. Es stützte sich dabei massgeblich auf ein aktuelles Gutachten der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel. Das teilten die Gerichte Kanton Aargau am Freitag mit.
Der Mann leidet gemäss Gutachten an einer schweren psychischen Störung, die mittels intensiver, langfristiger Psychotherapie zu behandeln ist. Erst wenn der Mann im Therapieverlauf schrittweise auf ein Leben in der Freiheit vorbereitet und damit auch die Rückfallgefahr verkleinert werden kann, muss die Behandlung nicht mehr in einer psychiatrischen Klinik erfolgen.
Bundesgericht forderte neue Beurteilung
Das Verwaltungsgericht fällte sein Urteil am 2. Februar in einer nicht öffentlichen Verhandlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Bundesgericht hatte im Dezember verlangt, dass das Verwaltungsgericht die fürsorgerische Unterbringung des Mörders innerhalb von acht Wochen erneut beurteilten müsse.
Der 22-jährige Aargauer hatte 2009 als Minderjähriger in Sessa TI eine 17-jährige Vietnamesin mit einem Holzscheit erschlagen. Das Jugendgericht Baden verurteilte ihn 2013 wegen Mordes zur Höchststrafe im Jugendrecht. Er wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt.
Weil die jugendstrafrechtlichen Massnahmen bis zum Erreichen des 22. Altersjahres befristet sind, wurde der Mann im Frühling 2015 auf Antrag der Jugendanwaltschaft fürsorgerisch untergebracht. Dagegen wehrte sich der Mörder auf dem Rechtsweg.