Die Zuweisung des Strafverfahrens an das Bezirksgericht Zurzach sei endgültig und könne nicht angefochten werden, teilte die Medienstelle der Gerichte Kanton Aargau am Donnerstag mit. Die Rechtsmittelfrist gegen den Entscheid des Obergerichts vom 19. Oktober sei ungenutzt abgelaufen.
Das eigentlich zuständige Bezirksgericht Bremgarten begründete das Ausstandsgesuch damit, dass mit Dubler regelmässige Behördenkontakte und Begegnungen stattgefunden hätten. Diese berufsbedingte Nähe zwischen den Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten und dem Beschuldigten könne den Anschein der Befangenheit begründen.
Dubler drohen bedingte Geldstrafe und Busse
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hatte am 7. Oktober gegen den parteilosen Gemeindeammann Dubler beim Bezirksgericht Bremgarten Anklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs eingereicht. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen und eine Busse in Höhe von 5000 Franken.
Walter Dubler ist seit dem 16. November von seinem Amt als Gemeindeammann der Freiämter Metropole suspendiert. Das hatte der Aargauer Regierungsrat auf Antrag des Gemeinderates verfügt. Gegen den Dubler läuft auch eine administrative Untersuchung.