Schuldig wegen ungetreuger Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs. So lautet das erstinstanzliche Urteil gegen den suspendierten Gemeindeammann von Wohlen, wie das Bezirksgericht Zurzach am Mittwoch mitteilte (SRF berichtete).
Ist damit der juristische und politische «Fall Dubler» abgeschlossen? Nein. Überhaupt nicht. Denn erstens kann das juristische Verfahren noch dauern und zweitens ist das politische Verfahren damit verzahnt. Aber der Reihe nach:
Juristisches Verfahren: Weiterzug möglich
Der Anwalt von Walter Dubler hat gegenüber SRF bereits angetönt, dass er das Urteil kaum akzeptiert. Er hatte für Walter Dubler einen Freispruch verlangt.
Noch nicht entschieden hat der Staatsanwalt. Er unterlag zumindest mit seiner Zusatzanklage: Den Missbrauch von Geldern aus kantonalen Kommissionen sah das Gericht bei Walter Dubler als nicht gegeben. Auch das Strafmass blieb deshalb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Ein Gang vor Obergericht scheint wahrscheinlich. Eine weitere Untersuchung vor dem kantonalen Gericht dürfte Monate dauern. Anschliessend ist ein Weiterzug vor Bundesgericht möglich. Das Verfahren benötigt dann bis zu einem Abschluss wohl Jahre.
Kantonale Untersuchung: Abhängig vom Strafverfahren
Der Gemeindeammann von Wohlen ist «vorläufig suspendiert» durch die Aargauer Kantonsregierung. Diese Suspendierung gilt «für die Dauer des Strafverfahrens». Walter Dubler kann also nicht mehr in sein Amt zurück kehren, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Eine definitive Amtsenthebung durch die Kantonsregierung bleibt ebenfalls möglich. Allerdings wird ein solcher Entscheid ebenfalls auf dem Urteil im Strafverfahren aufbauen, wie Regierungssprecher Peter Buri gegenüber SRF bestätigt. Es dürfte also auch hier Monate oder gar Jahre dauern.
Politik in Wohlen: Man plant die «Post-Dubler-Ära»
Seit der Suspendierung des Gemeindeammanns im November ist der Rest-Gemeinderat von Wohlen stark gefordert. Vize-Ammann Paul Huwiler und Gemeinderat Arsène Perroud haben die wichtigsten Dossiers von Walter Dubler übernommen. In diesem Modus werde man vorläufig weiter arbeiten, heisst es in Wohlen auf Anfrage. Laufende Geschäfte sind von den Turbulenzen um den Gemeindeammann also nicht mehr direkt betroffen.
Zudem hat die Gemeinde auf Weisung des Kantons auch tiefgreifende Reformen in Verwaltung und Politik in Angriff genommen. Die Zahl der Gemeinderäte soll von 7 auf 5 reduziert werden, der Gemeindeammann künftig kein Vollamt mehr haben. Die Geschicke der Gemeinde würden neu von Teilzeit-Gemeinderäten und Geschäftsführern der Verwaltung geleitet.
Der Zeitplan für diese Reform ist ambitioniert: Bereits im Mai 2017 soll das Wohler Stimmvolk laut Vize-Ammann Huwiler über eine neue Gemeindeordnung abstimmen.
Gut möglich, dass das juristische Verfahren gegen Walter Dubler bis dahin noch gar nicht abgeschlossen ist. Der offiziell immer noch gewählte Gemeindeammann würde bei der wichtigsten politischen Reform in seiner Gemeinde also vor vollendete Tatsachen gestellt.
Dieser ambitionierte Zeitplan ist aber nötig, denn bereits stehen wieder Wahlen an: Im Herbst 2017 werden die Wohler Behörden – inklusive Gemeinderat und Gemeindeammann – neu gewählt. Bis dahin muss natürlich klar sein, wie viele Gemeinderäte es künftig noch gibt und in welchem Pensum diese angestellt werden.
Walter Dubler: Sein politisches Schicksal ist entschieden
Das alles zeigt: Es ist so gut wie sicher, dass Walter Dubler nie mehr als vollamtlicher Gemeindeammann in Wohlen amten wird.
- Erstens ist es gut möglich, dass das juristische Verfahren bis zu den Wahlen im Herbst 2017 bzw. bis zum Ende der Amtsperiode noch gar nicht abgeschlossen ist.
- Zweitens ist es gut möglich, dass bei einer allfälligen Verurteilung von Walter Dubler der Kanton eine definitive Amtsenthebung vollstreckt. Sogar bei einem Freispruch wären theoretisch weiterhin kantonale Massnahmen möglich, weil der politische Rückhalt für Walter Dubler fehlt und eine funktionierende Führung der Gemeinde damit kaum mehr möglich ist.
- Drittens steht eine erneute Kandidatur und Wiederwahl von Walter Dubler im Herbst 2017 sowieso nicht zur Debatte.
Neue Rücktrittsforderungen am Montag?
Der politische Rückhalt für den Gemeindeammann ist derweil nämlich praktisch gleich null. Bereits nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft haben verschiedene Parteien dezidiert seinen Rücktritt gefordert. Diese Forderungen werden nach dem erstinstanzlichen Gerichtsurteil nun noch deutlicher, wie die «Aargauer Zeitung» am Donnerstag online berichtet.
Die nächste Gelegenheit für öffentliche Äusserungen bietet sich den Parteien am Montag: Dann tagt der Einwohnerrat von Wohlen. Erneut ohne den eigentlich immer noch gewählten Walter Dubler.
(Regionaljournal Aargau Solothurn, 17:30 Uhr)