Haben Leserinnen und Leser der AZ Medien Beanstandungen zu Zeitungs- und Online-Artikeln, dann können sie sich an die Ombudsstelle des Verlages wenden. 2015 machten davon rund 45 Leser Gebrauch, etwas weniger als in den Vorjahren.
An der Breite der Publikationen der AZ Medien gemessen hält Ombudsmann René Rhinow dies für recht wenig Beanstandungen. Er wisse aber natürlich nicht, ob alle Leser wüssten, dass es bei den AZ Medien eine Ombudsstelle gibt, obwohl er im Impressum der Zeitungen erwähnt werde, so Rhinow im Gespräch mit Radio SRF.
Der AZ-Ombudsmann geht bei jeder einzelnen Beanstandung gleich vor. Als Erstes kann die Chefredaktion Stellung nehmen, danach probiert der Ombudsmann die Differenz zwischen Redaktion und Leser auszumachen. Und schliesslich gibt er unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Presserates oder Aktenstudium seine Einschätzung ab.
Unabhängigkeit als wichtigste Grundvoraussetzung
Die Beanstandungen seien jeweils sehr individuell. Mehrere Beschwerden zu einem besonders kontroversen Artikel habe er noch nicht erhalten, so Rhinow. Sobald sich jedoch ein politischer Diskurs abzeichne und sich gar Anwälte einschalten würden, sei er ohnehin die falsche Ansprechperson. Daher landeten auch keine Beanstandungen zur AZ-Berichterstattung rund um die Affäre Geri Müller auf seinem Tisch.
Rhinow fühlt sich als unabhängiger Vermittler. Druck von Seiten seines Arbeitsgebers, Verleger Peter Wanner, spüre er nicht. Wenn er nicht völlig frei wäre, medien-ethische Kritik an den AZ Medien auszuüben, so Rhinow, dann wäre seine Funktion auch sinnlos.