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Aargau Solothurn Fall Lucie: Keine weitere Untersuchung gegen Aargauer Behörden

Der ausserordentliche Staatsanwalt muss die Ermittlungen gegen drei Mitarbeiter des Kantons nicht wieder aufnehmen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eltern des Mordopfers abgewiesen.

Bild des getöteten Au-Pair-Mädchens Lucie.
Legende: Der Mordfall Lucie hat für Aargauer Behörden keine juristischen Folgen. Keystone

Der spätere Mörder von Lucie hat bereits 2003 eine Frau fast umgebracht. Der Mann wurde deshalb zu einer vierjährigen Arbeitserziehungsmassnahme verurteilt. Die Aargauer Behörden entliessen ihn trotzdem frühzeitig. 2009 hat der Mann schliesslich das Au-pair-Mädchen Lucie umgebracht.

Hatten die Aargauer Behörden bei dieser bedingten Entlassung Fehler gemacht? Für die Eltern von Lucie war die Sache klar: Der Vater erstattete deshalb Strafanzeige. Der ausserordentliche Staatsanwalt ermittelte danach gegen mehrere Angestellte des Kantons Aargau.

Untersuchung durfte eingestellt werden

Doch das Verfahren gegen die Beamten wurde eingestellt. Damit konnten sich die Eltern von Lucie nicht abfinden. Sie gelangten zuerst ans Aargauer Obergericht. Dieses wies die Beschwerde ab. Die Eltern zogen das Urteil an Bundesgericht weiter. Die höchsten Richter liessen die Eltern nun aber ebenfalls abblitzen - vor allem aus formalen Gründen.

Ob die Aargauer Behörden Fehler gemacht haben, dazu sagen die Richter in Lausanne nichts. Dies dürfe das Bundesgericht auch gar nicht prüfen, heisst es im Urteil. Die Begründung dafür ist kompliziert: Das Obergericht hatte die Beschwerde mit einer Haupt- und Eventualbegründung abgelehnt. In einem solchen Fall müssen für eine Gutheissung der Beschwerde beide Begründungen, die je für sich den Ausgang der Sache besiegeln, das Recht verletzen, wie das Bundesgericht in seinen Erwägungen ausführt.

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Bundesgericht lässt Lucies Eltern abblitzen (5.2.2014)
01:02 min
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Die Eltern hatten sich in ihrer Beschwerde jedoch zur Eventualbegründung des Obergerichtes mit keinem Wort geäussert. Es ging um die Frage, ob den Beschwerdeführern das rechtliche Gehör verwehrt worden war. Die Beschwerde genügt laut Bundesgericht in diesem Punkt den Begründungsanfordung nicht. Weil auf die Beschwerde in Bezug auf die Eventualbegründung nicht eingetreten werden könne, müsse sich das Bundesgericht mit der Hauptbegründung nicht befassen, heisst es im Urteil.

Bundesgericht befasste sich bereits mit dem Fall Lucie

Fünf Jahre nach dem Mord an Lucie ist somit klar: Für die drei Mitarbeiter des Kantons hat der Mordfall Lucie keine juristischen Konsequenzen.

Das neuste Urteil ist ein weiteres Kapitel in diesem Fall. In Bezug auf den Mörder von Lucie hat das Bundesgericht bereits vor einem Monat ein Urteil gefällt. Der Mann muss normal verwahrt werden, so die Richter in Lausanne. Eine lebenslange Verwahrung wäre falsch. Schliesslich könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter irgendwann doch therapierbar sei.

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