Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt. Dass quasi mitten unter dem Partyvolk eine Vergewaltigung geschehen sein soll, hat viele Leute schockiert. Das mutmassliche Opfer berichtete vor Gericht, sie sei offenbar mit einer Substanz in ihrem Getränkt betäubt worden. Der junge Mann bestritt zwar nicht, dass es einen sexuellen Kontakt gegeben hat. Dieser sei jedoch einvernehmlich gewesen.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft hatte den Fall eigentlich schon eingestellt. Das angebliche Opfer akzeptierte dies damals nicht. Das Obergericht gab ihr recht. Man musste den Fall vor Gericht verhandeln. Der Staatsanwalt hatte gut 3 Jahre Freiheitsstrafe unbedingt wegen Vergewaltigung gefordert.
Das Bezirksgericht sprach den Mann nun frei - in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten.