Das neue Kindes- und Erwachsenenschutz-Gesetz ersetzt das völlig veraltete Vormundschaftsgesetz. Vor allem für die Erwachsenen ändert sich viel. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Selbstbestimmung der Menschen in den Fokus zu stellen. Das Gesetz soll individuelle Lösungen ermöglichen.
Vorbilder Amerika und Deutschland
Alle Kantone müssen für die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutz-Gesetztes eigens neue interdisziplinäre Stellen schaffen. Während der Kanton Solothurn so wie die meisten Deutschschweizer Kantone eine neue Behörde mit einer extra Fachstelle schafft, geht der Kanton Aargau einen anderen Weg.
Hier hat man mit dem Segen des Volkes neue Familiengerichte aufgebaut. Eigene Abteilungen beim Bezirksgericht, wo sich jeweils ein Kollegium, das aus einem Gerichtspräsidenten und zwei Fachrichtern aus den Bereichen Psychologie und Soziale Arbeit, den Fragen des Kindes- und Erwachsenenschutz-Gesetzes annehmen. Daneben werden sie auch als kompetente Fachkräfte bei sonstigen familienrechtlichen Fragen eingesetzt. Beispielsweise bei Scheidungen und Sorgerechtsverhandlungen.
Das Familiengerichts-Modell ist in der Schweiz ein Novum. Im amerikanischen Raum und in Deutschland gibt es dies bereits seit Langem.
In der Schweiz stösst es jedoch «vor allem bei den Vertretern der Gerichtsbarkeit bislang auf grosse Skepsis», wie der Kanton Aargau in einer Mitteilung schreibt. Der Vorteil ist laut dem Kanton Aargau, «dass insbesondere in Kinderbelangen unabhängig vom Zivilstand der Eltern eine einheitliche Zuständigkeit mit besonderer Fachkompetenz besteht».
Um das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht umzusetzen, wurde der Personalbestand bei den aargauischen Gerichten um ein Drittel aufgestockt.