Die Geschichte ist unappetitlich: Der brasilianische Spieler Wellington Ferreira Gomes Sobrinho wirft dem FC Wohlen vor, er habe zwei Verträge unterschreiben müssen. Einen mit einem tiefen Lohn (3000 Fr.) und einen mit einem höheren Lohn. Letzterer sei dem Migrationsamt vorgelegt worden, weil dieses nur ab einem Lohn von 3800 Franken überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung erteilt.
Dass es zwei Verträge gibt, daran besteht kein Zweifel mehr. Der Verwaltungsrat der FC Wohlen AG, in der die erste Mannschaft des FC Wohlen organisiert ist, hat Unregelmässigkeiten eingeräumt und am Freitag per Communiqué mitgeteilt, man wolle diesen auf den Grund gehen.
Der Ball liegt momentan bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau. Dort liegt eine Anzeige des kantonalen Migrationsamtes. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigt gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn eine Meldung von azonline.ch, wonach das Migrationsamt den FCW angezeigt habe, wegen «Täuschung der Behörden».
Präsident soll Verträge unterzeichnet haben
Öl ins Feuer giesst nun der «Blick». In der Ausgabe vom Samstag präsentiert der Spieler die beiden Verträge im Original. Sie datieren vom 5. Juli 2013. Die Zeitung schreibt: «Sowohl Spieler Wellington wie auch Andreas Wyder, Delegierter des Verwaltungsrates der FC Wohlen AG, und ein Berater unterzeichnen beide Versionen mit ihren Kürzeln und vollen Unterschriften.» (Anmerkung der Redaktion: A. Wyder ist sowohl Präsident des Vereins FC Wohlen wie auch Delegierter des VR der FC Wohlen AG).
Wyder wird im Zeitungsartikel folgendermassen zitiert: «Ich möchte mich dazu nicht äussern. Der Verwaltungsrat des FC Wohlen hat Unregelmässigkeiten in diesem Fall bemerkt. Wir arbeiten mit dem Migrationsamt des Kantons zusammen.» Wyder übernimmt damit genau das Wording des Communiqués vom Freitag.
Unschuldsvermutung gilt für «Blick» nicht
Der «Blick» will die Untersuchung der Staatsanwaltschaft und eine allfällige Klageerhebung oder evtl. sogar Einstellung des Verfahrens nicht abwarten. Für die Zeitung ist klar: Der FC Wohlen hat nicht nur geschummelt, sondern ein Verbrechen begangen. O-Ton «Blick»-Kommentar: «Nein, das ist kein Kavaliersdelikt. Es ist ein grober Gesetzesverstoss, ein krimineller Akt. Er wird für den Klub und die Bosse noch nicht abschätzbare Konsequenzen haben. Wer die Migrationsbehörde hinters Licht führt, wird hart angepackt.»
Die Zeitung hat auch das Gesetzesbuch konsultiert. Im Ausländergesetzt steht, dass mit einer Freiheitstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt wird, wer eine Bewilligung für sich oder andere erschleicht.