Beim FC Wohlen galt in den letzten Wochen eine totale Informationssperre. Auskunft gab der Verein weder zum Fall Wellington noch zur sportlichen Situation.
Das Schweigen begründet René Meier, Verwaltungsratspräsident der FC Wohlen AG, folgendermassen: «Ein guter Freund von mir sagte mir kürzlich: ‹Tue Gutes und sprich darüber.› Ich glaube aber, dass der FC Wohlen weder im Fall Wellington noch im sportlichen Bereich Gutes getan hat. Darum mussten wir auch nicht darüber sprechen, sondern handelten nach der Devise: ‹Reden ist Silber, schweigen ist Gold.›»
FC Wohlen unter Druck des finanziellen Korsetts
Die Führung des FC Wohlen gestand an der Medienorientierung unumwunden ein, im Fall Wellington falsch gehandelt zu haben. Von einem «unsäglichen» Vertrag war die Rede.
Ende Juni dieses Jahres stand der FC Wohlen unter Zeitdruck. Schon bald startete die Saison und das Kader war noch nicht komplett. Ein linker Aussenverteidiger war gesucht. Sein Lohn: 3000 Franken, kein Rappen mehr, das enge finanzielle Korsett des Vereins erlaubte keine grossen Sprünge.
In dieser Situation wurde dem FC Wohlen von der Firma SportsCore der brasilianische Spieler Wellington angeboten. Ihm unterbreitete der FC Wohlen ein Angebot mit einem Lohn von 3000 Franken.
Doppelt gemoppelt hält besser
Als am 23. Juni 2013 der Vertrag unterzeichnet werden sollte, stellte Vereinspräsident Andreas Wyder fest, dass das kantonale Migrationsamt keine Arbeitsbewilligung ausstellen würde. Diese erhält ein ausländischer Spieler nämlich nur, wenn er mindestens 3800 Franken verdient.
Wellington, so damals die Argumentation von Andreas Wyder, würde allerdings durchaus 3800 Franken verdienen. 3000 Franken vom FC Wohlen, dazu 800 Franken von der Firma SportsCore und diese Firma würde sogar noch die Wohnung von Wellington bezahlen.
Andreas Wyder entschloss sich deshalb, einen zweiten Arbeitsvertrag über 3800 Franken aufzusetzen. Diesen unterzeichnete er persönlich sowie der Spieler. Der Vertrag ging zum Migrationsamt und Wellington erhielt die Arbeitsbewilligung.
Grosser Medienrummel
Im September wurde über die Medien bekannt, dass der FC Wohlen zwei verschiedene Arbeitsverträge ausgestellt hatte. Der Rummel war riesig, die Behörden schalteten sich ein. Die Staatsanwaltschaft setzte Andreas Wyder in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Urkundenfälschung und Täuschung der Behörden. Ans Licht kamen die unsauberen Vorgänge, weil der Vertrag mit Wellington Mitte September gekündigt worden war. Auf Wunsch des Brasilianers, betont der FC Wohlen.
Im Rückblick würde der FC Wohlen alles anders machen. Präsident Andreas Wyder: «Wir hätten für Wellington ganz einfach einen Arbeitsvertrag über 3800 Franken ausstellen sollen. Und wir hätten einen zweiten Vertrag mit dem Sponsor machen sollen, in dem er sich verpflichtet, dem FC Wohlen pro Monat 800 Franken zu bezahlen. Dann wäre alles aufgegangen und korrekt gewesen.»
Trotz Einsicht Strafbefehl
An der Medienkonferenz vom Donnerstag standen die Verantwortlichen des FC Wohlen dazu, Fehler gemacht zu haben. Sie betonten aber auch immer wieder, dass dahinter keine Absicht gestanden habe. «Tatsache ist, dass im Fall des Spielers Wellington niemand geschädigt wurde und dass sich niemand bereichert hat», sagte René Meier, Verwaltungsratspräsident der FC Wohlen AG.
Tatsache ist aber auch, dass Andreas Wyder und Urs Bächer, der Geschäftsführer des FC Wohlen, von der Staatsanwaltschaft des Aargaus Strafbefehle erhalten haben (bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen und Busse). Sie hätten Urkunden gefälscht und die Behörden getäuscht, lautet das Urteil.
FC Wohlen geht vor Gericht
Diese Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Wyder und Bächer ziehen sie weiter. Nun muss das Bezirksgericht Bremgarten in einer öffentlichen Verhandlung entscheiden, ob der Fall Wellington wirklich nur ein administrativer Lapsus war oder ob mehr dahinter steckt.
Der FC Wohlen wird mit viel Beweismaterial auffahren. Schon an der Medienkonferenz wurden diverse Dokumente präsentiert, die belegen sollen, dass Wellington immer den vereinbarten Lohn erhalten hat.
Auch die Swiss Football League (SFL) muss sich mit dem FC Wohlen beschäftigen. Die Disziplinarkommission hat eine Verfahren eingeleitet. Ein Entscheid ist noch nicht gefallen. Weiter haben Wellingtons Anwälte bei der Schlichtungskommission der SFL ein Schlichtungsgesuch gestellt. Sie fordern für ihren Mandanten Lohnnachzahlungen.
Der FC Wohlen versteht diese Forderungen überhaupt nicht. Er erschien deshalb auch nicht an einer Verhandlung, an der eine gütliche Einigung angestrebt worden war. Die Vereinsleitung will, dass auch hier ein Gericht entscheidet.