Bis 1975 deponierte die Gemeinde Wohlen rund 120‘000 Kubikmeter Aushub, Bauschutt, Siedlungs- und Gewerbeabfälle auf ihrer Deponie in der Nähe des Gaswerkes. Das Land verkaufte sie später an die Ferro Wohlen AG, welche auf dem riesigen, ehemaligen Industrieareal heute Hallen umnutzt und vermietet. Auf dem Areal der ehemalige Deponie errichtete das Unternehmen letztes Jahr ein grosses Kühlhaus für gut 12 Millionen Franken. Zuvor wurde der Baugrund für rund 1 Million Franken saniert. Drainagen wurden beispielsweise eingelegt, wegen der Gase im Boden.
Die Kühlhalle ist längst in Betrieb, nicht geklärt ist aber die Frage: Wer zahlt die Sanierung? Die Ferro Wohlen AG, die Gemeinde Wohlen und der Kanton Aargau sind der Meinung, der Bund müsste sich zumindest an der Sanierung beteiligen, mit einem Beitrag aus dem Altlastenfonds. Das Bundesamt für Umwelt hat als zuständige Stelle ein entsprechendes Gesuch jedoch abgewiesen. Mit der Begründung: «Der Baugrund ist nicht zwingend sanierungsbedürftig.» Zwar ist das Areal im kantonalen Kataster der belasteten Standorte erfasst. Es gilt aber nur als «überwachungsbedürftig» und nicht als sanierungsbedürftig.
Wer baut – zahlt!
Das heisst: wer das Land bebaut, zahlt die Sanierung selber. Geld aus dem Altlastenfonds gibt es nur für zwingend sanierungsbedürftige Standorte. Beim Kanton Aargau ist man etwas enttäuscht über diese Aussage, die nun vom Bundesverwaltungsgericht gestützt wird. «Wir wollten eine grundsätzliche Rechtssicherheit in diesen Fällen, » sagt Peter Kuhn vom Aargauer Amt für Umwelt. Deshalb habe man in Absprache mit der Ferro Wohlen und der Gemeinde Wohlen den entschied des Bundesamtes ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen.
«Wir haben uns eine etwas andere Lesart erhofft. Wenn der Bund hier bezahlt hätte, wäre es für uns einfacher gewesen, eingezonte und belastete Standorte zu vermarkten. Auch im Sinn von Richtplan und Nachhaltigkeit.» Noch ist nicht endgültig entschieden. Der Kanton überlegt sich, das Urteil ans Bundesgericht als letzte Instanz weiterzuziehen.