Auf Antrag von FDP und BDP hatte das Aargauer Kantonsparlament Anfang Mai bei der ersten Lesung mit 76 zu 46 Stimmen beschlossen, die Freigrenze bei 10'000 Franken festzulegen. Dieser Beschluss fiel gegen den Widerstand des Regierungsrates.
In ihrer am Freitag veröffentlichten Botschaft zur zweiten Lesung schwenkt die Regierung nun auf die Meinung des Parlaments ein.
5'000 oder 10'000 Franken?
Anfänglich hatte die Regierung einen Freibetrag von maximal 5'000 Franken vorgeschlagen, wie er in 18 anderen Kantone derzeit gilt. Zudem wurde argumentiert, dass es im Kanton Aargau nur eine verschwindend kleine Zahl von Feuerwehrleuten mit einem Sold von über 5'000 Franken pro Jahr gebe.
Die kleine Steuergesetzrevision beschert der Aargauer Staatskasse Mindereinnahmen von rund 3 Millionen Franken. Die Inkraftsetzung ist für den 1. Januar 2016 geplant.