Im Kanton Aargau soll das private Feuerwerk erlaubt bleiben. Das Kantonsparlament hat am Dienstag die Volksinitiative «zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor privaten Feuerwerken» klar verworfen. Ein Verbot sei «unverhältnismässig» und eine «Zwängerei».
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
- Das Parlament empfiehlt ein Nein zur Initiative - mit 115 zu 9 Stimmen
- Es gibt keinen Gegenvorschlag zur Volksinitiative
- Die Volksabstimmung findet im März 2015 statt
Argumente gegen das Feuerwerk
Ein Feuerwerk-Verbot sei kein gesellschaftlicher Verlust, sagte ein EVP-Grossrat, der dem Initiativkomitee angehört. Die Haustiere würden wegen der Knallerei in Panik geraten, sagte ein SP-Grossrat.
Lärm- und Umweltbelastung durch Feuerwerk habe zugenommen, halten auch die Initianten fest. Die Knallerei stelle für viele Menschen und Tiere eine «akute Gefahr» dar.
Argumente gegen die Initiative
Doch die Regierung will wie das Parlament nichts von einem Verbot wissen. Die negativen Auswirkungen der Feuerwerke auf die Gesundheit sowie auf das Wohlbefinden von Mensch und Tier seien «nicht besonders gewichtig», hiess es.
Eine Annahme der Initiative würde gemäss Regierung den Strafbehörden Mehrarbeit verursachen. Ein nahezu absolutes Verbot für das Abfeuern von Feuerwerken dürfte zu einer erhöhten Anzahl an entsprechenden Widerhandlungen führen.
Weiterhin sollen die Gemeinden die Kompetenz haben, das Abbrennen von Feuerwerken zu regeln, in ihren Polizeireglementen.
Buntes Komitee gegen Knallerei
Ein Komitee hatte im Oktober 2012 die Unterschriften für die Volksinitiative «zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor privaten Feuerwerken» bei der Staatskanzlei eingereicht. Hinter dem Volksbegehren stehen Grossräte der SP, Grünen, Grünliberalen, CVP, EVP und der Schweizer Demokraten.