Der ehemalige Präsident der Solothurner SVP, Heinz Müller, hatte 2007 grosse Ziele. Er wollte in den Nationalrat. Den Wahlkampf liess er sich von seiner eigenen Firma bezahlen. Er ist alleiniger Besitzer dieses Unternehmens. Auch noch andere Ausgaben beglich er über die Firma. Alles in allem verwendete er rund 260‘000 Franken für private Ausgaben.
Dies geht so nicht, entschied die Eidgenössische Steuerverwaltung 2012. Sie verlangte deshalb, dass die Müllers Firma fast 90‘000 Franken an Verrechnungssteuern nachbezahlt. Es handle sich um einer verdeckte Gewinnausschüttung von der Firma an Heinz Müller.
Dies akzeptierte Heinz Müller nicht. Er zog den Entscheid der Steuerverwaltung ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Doch dieses hat jetzt gleich entschieden wie das Steueramt. Dies berichtete die «Solothurner Zeitung» am Freitag.
Wahlkampf war Privatsache
Die Ausgaben, unter anderem für den Wahlkampf, seien Privatsache. Es gebe keinen Grund, weshalb diese Müllers Firma übernehmen sollte. Die Wahl von Heinz Müller hätte seiner Firma kaum etwas gebracht, so die Bundesverwaltungsrichter. Dafür wäre sein Einfluss in Bern zu klein gewesen.
Nun muss also die Firma die rund 90‘000 Franken Steuern bezahlen, und diese danach an Heinz Müller weiterverrechnen. Zwar könnte Müller das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen. Dies werde man aber wahrscheinlich nicht tun, sagte Müllers Anwalt gegenüber der «Solothurner Zeitung».