Das betreffende Haus sei noch nicht richtig an die Kanalisation angeschlossen, sagt Stefan Gyr vom solothurnischen Amt für Umwelt am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Aus der Waschküche im Untergeschoss floss daher Waschwasser, also das abfliessende Wasser der Waschmaschine, direkt in den Bach.
Chemikalien von Malerarbeiten
Verheerender als das Waschwasser wirkten sich aber vermutlich bestimmte Chemikalien aus, die durch Sanierungsarbeiten im Haus in den Bach gelangten. Im Rahmen von Malerarbeiten wurden die Wände mit speziellen Reinigungsmitteln abgewaschen. Diese giftigen Stoffe seien in der Folge ebenfalls ungefiltert in den Bach geflossen.
Inzwischen verfügte die Gemeinde Bellach Sanierungmassnahmen für die Entwässerung dieser Liegenschaft. Bis der Besitzer einen korrekten Anschluss an die Kanalisation nachgewiesen hat, dürfe aus dem Untergeschoss des Hauses kein Wasser mehr abgeführt werden.
Hausbesitzer muss Kosten tragen
Laut Auskunft des Umweltamtes gebe es nach wie vor einige Liegenschaften, die nicht vollständig oder richtig an die Kanalisation angeschlossen seien. «Man darf hier aber von Einzelfällen sprechen und es steckt eigentlich auch keine böse Absicht dahinter», betont Stefan Gyr. Dies habe aber auch in der Vergangenheit schon zu Gewässerverschmutzungen geführt.
Klar ist aber, dass die Besitzerschaft des Hauses für den entstandenen Schaden und die Umtriebe aufkommen muss. Das heisst der Besitzer muss für die Untersuchung bezahlen und auch Schadenersatz für die verendeten Fische leisten. «Die Kosten belaufen sich vermutlich auf rund 5000 Franken», sagt Stefan Gyr.
Beim Fischsterben waren am 5. August auf einer Länge von 1200 Metern 90 Prozent der dort lebenden Bachforellen verendet. Es war das vierte Fischsterben im Busletenbach innerhalb von sechs Jahren ( siehe Artikel rechts ).