Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland verabschiedet und ans Parlament geleitet. Dies, obwohl noch offen ist, ob Deutschland den Vertrag überhaupt unterschreiben will. Es gebe keinen Grund, den Staatsvertrag länger in der Schublade zu lassen, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard vor den Medien in Bern.
Sie rechnet aber damit, dass das Parlament nicht entscheiden will, solange Deutschland den Ratifizierungsprozess nicht einleitet. Noch nicht entschieden hat der Bundesrat denn auch, wie der Betrieb am Flughafen Zürich künftig aussehen soll.
Keine Angaben zum Fluglärm in der Schweiz
Ursprünglich war geplant, dass er seine Vorstellungen zusammen mit der Botschaft zum Staatsvertrag darlegen würde. Wegen des Widerstands in Deutschland will er nun aber abwarten. Vorher müsse klar sein, dass Deutschland den Staatsvertrag ratifizieren wolle.
Sobald feststehe, dass dies der Fall sei, werde der Bundesrat dem Parlament mit einem Zusatzbericht die Angaben zum künftigen Betrieb am Flughafen Zürich unterbreiten. Auf diesen Zusatzbericht wartet man auch im Aargau gespannt: Er wird entscheidend sein dafür, wie viel Fluglärm das Surbtal oder die Region Mutschellen zusätzlich «ertragen» muss.
Ratifizierung ausgesetzt
Das zuständige deutsche Bundesministerium hatte Ende November angekündigt, mit dem Ratifikationsprozess zuzuwarten, bis gewisse Fragen geklärt seien. Wegen des heftigen Widerstands in Baden-Würtemberg fordert Deutschland Nachverhandlungen zum bereits unterzeichneten Vertrag.
Die Schweiz zeigte sich bereit, offene Fragen zu klären, will aber keine Nachverhandlungen, wie Leuthard am Mittwoch bekräftigte. Sollte der Vertrag scheitern, würde der Status quo gelten. Auch wäre mit einseitigen Verschärfungen des Regimes von Seiten Deutschlands zu rechnen, sagte Leuthard.
«Akzeptabler Kompromiss»
Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren. In der Schweiz untersteht er dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat erachtet den Staatsvertrag laut der Verkehrsministerin als «akzeptablen Kompromiss». Deutschland und die Schweiz würden Rechtssicherheit erhalten.
Ab 2020 müssen mit diesem Staatsvertrag rund 25'000 bisher über den Norden geführte Flüge über eine andere Route zum Flughafen Zürich geleitet werden. Geregelt werden die Details im SIL-Objektblatt, das der Bundesrat bis Ende 2013 genehmigen will.
Das zuständige Bundesamt hat bereits 6 mögliche Flugregimes definiert, aktuell läuft dazu eine Vernehmlassung unter den Kantonen. Der Kanton Aargau ist mit den darin gemachten Vorschlägen unzufrieden, da vor allem das Surbtal zu stark belastet würde. Im Frühling gebe es eine weitere Anhörung und Mitwirkung der Bevölkerung, sagte Leuthard an der Medienkonferenz am Mittwoch.