Bereits jetzt gibt es in der Solothurner Verfassung einen Artikel über die umweltgerechte Energieversorgung. Der Artikel aus dem Jahr 1986 reiche aber nicht mehr, sagt Michel Aebi, Präsident der Unternehmerinitiative «Neue Energie Solothurn» im Regionaljournal Aargau Solothurn. Es brauche mehr Förderung, da die erneuerbaren Energien heute viel effizienter und bezahlbarer seien.
Lutz: «Verfassungsartikel löst neue Subventionen aus»
Hannes Lutz, Atomphysiker und SVP-Alt-Kantonsrat, bezweifelt die Bezahlbarkeit: «Warum werden die erneuerbaren Energien dann so stark subventioniert?», fragt er. Er sei überzeugt, dass die Annahme des Verfassungsartikels dazu führen werde, dass die Solarenergie finanziell gefördert würde - und das sei falsch, das mache schon der Bund.
Für den Befürworter Michel Aebi geht es bei der Abstimmung nur um das Gebäudeprogramm. Hier sei der Kanton Solothurn sehr wohl zuständig - und: «Hier gibt es auch noch viel zu tun. Nur ein Viertel unseres Energiemix ist aus erneuerbaren Energien», rechnete Aebi vor. Die neuen Technologien seien vorhanden.
Aebi: «Dank Verfassungsartikel profitiert das regionale Gewerbe»
Aebi rechnet damit, dass bei einer Annahme der Verfassungsänderung, grosse Investitionen im Kanton Solothurn ausgelöst würden. Zum Beispiel könnten mehr Häuser isoliert werden, was auch dem regionalen Gewerbe zu Gute kommen würde. Schliesslich müssten so auch weniger fossile Energien importiert werden.
Da sind sich Aebi und Lutz für einmal einig: fossile Energien sollen ersetzt werden. Für Hannes Lutz braucht es aber dazu keine Verfassungsänderung: «Da reicht der jetzige Artikel».
Knappe Entscheidung im Kantonsrat
Das Solothurner Stimmvolk entscheidet am 18. Mai über die Verfassungsänderung. Mit einem neuen Artikel in der Solothurner Kantonsverfassung soll die Förderung der erneuerbaren Energien festgeschrieben werden. Der Kantonsrat hatte dem Artikel mit 51 zu 41 Stimmen knapp zugestimmt.
Der Verfassungsartikel ist allgemein gehalten. Er schafft die Grundlage dafür, dass der Kanton und die Gemeinden Massnahmen zur «umweltgerechten, sicheren und wirtschaftlich betriebenen Versorgung mit Energie» treffen können. Sie sollen auch den sparsamen Energieverbrauch sowie die Nutzung erneuerbaren Energien fördern.