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Aargau Solothurn Frankreich lässt Tatverdächtigen im Fall Neuenhof laufen

2007 fanden Gemeindearbeiter in Neuenhof die Leiche eines 39-jährigen Sexclub-Besitzers. Der mutmassliche Mörder und Mitinhaber des Clubs wird daraufhin in Frankreich gefasst. Nun haben ihn die französischen Behörden wieder frei gelassen.

Im Tötungsdelikt an einem 39-jährigen Schweizer Sexclub-Besitzer von 2007 in Neuenhof befindet sich der Tatverdächtige wieder auf freiem Fuss. Die französischen Justizbehörden entliessen den heute 49-Jährigen bereits vor drei Jahren aus der Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Aargau bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der Zeitung «Blick». Sprecherin Elisabeth Strebel wies darauf hin, dass der Fall 2009 an die Franzosen abgetreten worden sei.

Aufwändige Ermittlungen ohne Resultat

Polizeikontrolle der französischen Polizei mit einem Einsatzfahrzeug und einem Polizisten
Legende: Die französische Polizei half mit, den Tatverdächtigen zu schnappen. Die Justiz liess den Mann jedoch wieder frei. Colourbox

Der dringend tatverdächtige Mann, ein rumänisch-französischer Doppelbürger, war im Juni 2007 wegen eines internationalen Haftbefehls in Frankreich verhaftet worden.

Die Aargauer Behörden befragten den Mann mehrmals vor Ort. Der Franzose legte kein Geständnis ab. Eine Auslieferung war nicht möglich, weil Frankreich keine Staatsbürger ausliefert. Die französischen Untersuchungsbehörden erklärten sich 2009 jedoch bereit, das durch das Bezirksamt Baden eröffnete Untersuchungsverfahren zu übernehmen, wie die Aargauer Kantonspolizei damals mitteilte.

In einem Wald bei Neuenhof hatten Gemeindearbeiter im Februar 2007 die Leiche des Saunaclub-Besitzers aus Leibstadt gefunden. Der Schweizer, der als Monteur arbeitete und nebenbei den Saunaclub «Saturn» in Neuenhof führte, war erschossen, verbrannt und danach im Wald verscharrt worden. Passanten hatten am Limmatufer in Neuenhof einen mit Blut beschmierten Bademantel und persönliche Gegenstände gefunden, die dem Vermissten zugeordnet werden konnten.

Zeugenschutz durch französische Behörden?

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat derweil die Angehörigen des Opfers sowie verschiedene Zeugen über die Freilassung des vermeintlichen Täters informiert. Der Schutz der Personen liegt aber nicht in der Kompetenz des Kantons Aargau, weil  der Fall nach wie vor bei den französischen Behörden liegt.

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