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Luftaufnahme des Geländes
Legende: Der ehemalige Werkhof an der Ausfahrt der Autobahn A3 in Frick. Kanton Aargau/zvg

Aargau Solothurn Frick: Kommission des Grossen Rates ist gegen die Asylunterkunft

Der Umbau des ehemaligen A3-Werkhofes Frick in eine temporäre Asylunterkunft ist der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen des Aargauer Grossen Rates zu teuer. Sie lehnt den von der Regierung verlangten Kredit in Höhe von 1.6 Millionen Franken ab.

Die Kommission anerkenne zwar das Bedürfnis, erachte aber die Investitionskosten für den Umbau in eine lediglich während 24 Monaten zur Verfügung stehende Asylunterkunft als zu hoch, heisst es in einer Mitteilung vom Montag. Der Kredit ist Teil eines umfangreichen Nachtragskredit-Paketes.

Unterkunft Frick

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Die Unterkunft ist bereits im Bau. Die Regierung hat das Geld freigegeben und will es als Nachtragskredit einfordern. In dringenden Fällen kann sie bis zu zwei Mio. Fr. sprechen ohne Beschluss des Grossen Rates. Sollte dieser den Nachtragskredit verweigern, müssen die 1.6 Mio. innerhalb des Sozialdepartements kompensiert werden.

Für das Projekt liegt bereits eine Baubewilligung vor. Geplant war, dass bis Ende Jahr 180 Asylsuchende, vor allem allein reisende Männer, einziehen sollen. Ursprünglich sollten auf dem Gelände in «Shelters for Refugees»-Hütten von Ikea rund 300 Asylsuchende untergebracht werden. Der Kanton Aargau hatte bereits 100 der 1200 Franken teuren Hütten gekauft, verzichtete dann aber nach Brandtests in Zürich darauf, die Hütten für diesen Zweck einzusetzen.

Kein Gehör für neue Gesundheits-Datenbank

Die Sparschraube will die Kommission auch beim Projekt «Data-Warehouse» ansetzen. Damit sollten die bereits vorhandenen, komplexen Daten im Bereich für Gesundheitsversorgung elektronisch aufbereitet, integriert und verknüpft werden.

Die Kommission lehnt das Projekt ab und verzichtet gleichzeitig auf Sanierungsmassnahmen für zwei weitere Controlling-Instrumente im Gesundheitsbereich. Der Handlungsspielraum der Spitäler soll nicht weiter eingeschränkt werden, begründet die Kommission ihren Entscheid. Die bisherigen Kontrollinstrumente seien genügend.

In zwei anderen Fällen wehrt sich die Kommission gegen Sparmassnahmen der Regierung. Die Beratung von Nicht-IV-Bezügern durch die Pro Infirmis und die externen Dienstleistungen im Arbeitsmarktservice sollen weiterhin mitfinanziert werden. Die Kommission erachtet die damit verbundene Kostenverschiebung auf die Gemeinden nicht als sinnvoll.

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