«Ebu Hanife»-Moschee soll der Tempel heissen, für den die Albanisch-Islamische Glaubensgemeinschaft (AIG) Geld sammelt. Ebu Hanife war ein islamischer Theologe aus Persien, der in seiner Jugend nach Mekka ging, um sein Wissen zu erweitern. Er soll der Grenchner Moschee den Namen geben. Einer Moschee, die viel Planung hinter sich hat und nun bald Realität werden könnte.
Spendabler Investor aus der Schweiz
1,8 Millionen Franken betragen die Baukosten. Und genau so viel Geld muss die AIG als Finanzierungsnachweis der Stadt Grenchen vorlegen, um mit den Bauarbeiten beginnen zu können. Eine Million habe man schon beisammen, erklärt die AIG in einer schriftlichen Stellungnahme.
Bis Ende Jahr rechnet man mit insgesamt 1,3 Millionen. Zudem laufen Gespräche mit Investoren aus der Schweiz. Bei einem dieser Investoren sei es «relativ sicher», dass ein sechsstelliger Frankenbetrag für die Moschee zur Verfügung gestellt wird, heisst es auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn.
Baubewilligung muss verlängert werden
Eigentlich würde die gültige Baubewilligung für die Moschee in diesen Tagen auslaufen. Weil das nötige Geld aber noch nicht da ist, wurde ein Antrag gestellt auf Fristverlängerung.
Die Verlängerung wird in den nächsten Tagen erteilt und gilt für ein Jahr, das ist richtig.
Damit hat die AIG nochmals ein Jahr Zeit, um das Geld zu sammeln. Diese Bewilligung kann nicht mehr verlängert werden. Wird innerhalb eines Jahres nicht gebaut, verfällt die Bewilligung, und die AIG müsste von vorne anfangen. Soweit kam es bereits: Weil ein Finanzierungsnachweis fehlte, musste die AG Anfang 2014 nochmals ein Baugesuch stellen.
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Finanzgarantie und Baustart bis April 2016
Zwei Bedingungen gibt es, damit die Baubewilligung für die «Ebu Hanife»-Moschee im April 2016 nicht ein zweites Mal verfällt. Erstens muss der Finanzierungsnachweis bei der Stadt Grenchen vorliegen. Laut Jürg Vifian müssen die 1,8 Millionen Franken auf einem Konto bereit liegen.
Zweitens muss bis April 2016 ein Baubeginn stattfinden. In der Fachsprache heisst das: Die Grenchner Bauverwaltung muss das Schnurgerüst offiziell abgenommen haben. Gemeint ist damit eine gespannte Schnur, welche die Aussenkante des Gebäudes symbolisiert. Und vor diesem Schritt findet in der Regel der Bauaushub statt. Sind diese Bedingungen bis im April 2016 erfüllt, kann die Moschee gebaut werden.