Seit dem 1. Mai greifen die Übergangsbestimmungen des neuen Raumplanungsgesetzes. Faktisch gilt ein Moratorium für neue Bauzonen. Einzonungen sind nur möglich, wenn man diese anderenorts kompensiert.
Die Übergangsbestimmungen gelten, bis ein neuer kantonaler Richtplan ausgearbeitet und vom Bund genehmigt ist. Auch danach wird im Kanton Solothurn voraussichtlich kaum neues Bauland genehmigt, im Kanton Aargau nur wenig. Eine Herausforderung, betont Bernard Staub, Chef des Amts für Raumplanung Kanton Solothurn.
Während der Kanton Solothurn nun mit Hochdruck an einem neuen Richtplan arbeitet, müssen sich die Gemeinden ab sofort mit der neuen Situation abfinden. Nur noch mit dem bestehenden Bauland zu arbeiten sei keine leichte Aufgabe, betont Staub: «Verdichtung nach Innen und Innenentwicklung sind Schlagworte, bei denen wir alle noch ein Stück weit Lernende sind».