2011 hatte die Gemeinde Oensingen über das Areal «Hunzikermatte bis Hinterhof» eine Planungszone mit einer Dauer von fünf Jahren verhängt. Dies bedeutet, dass in dieser Zeit in diesem Gebiet praktisch nicht gebaut werden kann.
Zwei betroffene Grundeigentümer waren damit nicht einverstanden. Sie verlangten, dass die Dauer von drei Jahre verkürzt wird. Sie bekamen daraufhin vom Regierungsrat und auch vom Verwaltungsgericht Recht.
Gemeinde will selber entscheiden
Die Gemeinde Oensingen hat für die bisher gefällten Entscheide kein Verständnis. Der Gemeinerat ist der Auffassung, dass der Kanton zu stark in die Planungshoheit der Gemeinde eingreift, wenn er die Dauer der Planungszone verkürzt. Die Gemeinde Oensingen will kein Präjudiz und deshalb einen Entscheid des Bundesgerichts.