Der Gemeinderat der Aargauer Gemeinde Thalheim hat Strafanzeige eingereicht gegen die frühere Leiterin Finanzen. Man habe «Unregelmässigkeiten in der Buchführung und im Zahlungsverkehr» festgestellt, es gehe um eine Deliktsumme von mehreren zehntausend Franken, schreibt die Gemeinde in einem Brief.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eröffnet, wegen Urkundenfälschung, Betrugs und Geldwäscherei. Die Frau ist geständig.
Kanton und Gemeinden haben Lehren aus Vergangenheit gezogen
Der letzte Fall von Veruntreuung auf Aargauer Gemeindeverwaltungen liegt einige Jahre zurück. 2003 flog auf, dass ein früherer Gemeindeschreiber die Gemeinde Herznach um rund 4,6 Millionen Franken geprellt hatte. «Danach wurden bei den Finanzvorschriften Änderungen vorgenommen, man führte minimale Vorschriften für ein internes Kontrollsystem ein», sagt Martin Süss, Leiter Rechtsdienst der Gemeindeabteilung beim Departement für Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau.
Der Kanton schreibt den Gemeinden nun vor, dass sie ein Kontrollsystem benötigen. Die Gemeinden sind aber frei in der Ausgestaltung. «In den meisten Gemeinden gilt heute das Vier-Augen-Prinzip, jede Rechnung schauen mindestens zwei Angestellte an», so Süss weiter. Grössere Gemeinden würden häufig externe Revisoren beiziehen.
Veruntreuungs-Risiko besteht auch bei grösseren Gemeinden
«Dennoch kann man nicht pauschal sagen, dass das Risiko der Veruntreuung bei kleineren Gemeinden grösser ist», meint Süss. Denn bei kleineren Gemeinde funktioniere die soziale Kontrolle besser, jeder kenne jeden. In grösseren Verwaltungen herrsche mehr Anonymität. Ausserdem zeige die Vergangenheit, dass auch Stadtverwaltungen nicht immer genügend Kontrolle habe.
In Baden flog 1999 auf, dass der damalige Leiter des Sozialdienstes und der Amtsvormundschaft 87'000 Franken veruntreut hatte. Eine ähnlich hohe Summe steckte in der Gemeinde Egliswil einige Jahre später die frühere Finanzverwalterin und Vorsteherin des Steueramtes in die eigene Tasche.