2008 hat ein junger Mann in Aarau eine Prostituierte umgebracht. Tatort war ein Gebäude unmittelbar hinter dem Bahnhof. Das Problem: Der junge Mann, auch als Metro-Mörder bekannt, war zur Tatzeit minderjährig. Das Gericht konnte ihn deshalb nur zu vier Jahren Haft verurteilen. Damit er nicht wieder frei kommt, ordneten die Behörden einen fürsorgerischen Freiheitsentzug an.
Diesen muss nicht der Kanton, sondern die Gemeinde bezahlen. Im Fall des Prostituierten-Mörders ist es die Wohngemeinde Rupperswil. Das Gefängnis, respektive der Kanton, sandte der Gemeinde deshalb bereits Mitte 2014 eine Rechnung über 350‘000 Franken.
Rupperswil hat dies nicht akzeptiert, und schickte die Rechnung dem Kanton zurück. Schliesslich soll der Täter die Rechnung selbst bezahlen. Dem gab der Kanton auch Recht. Das Problem: Der Täter beziehungsweise dessen Beistand kann die Rechnung nicht bezahlen. Deshalb, so der Kanton, muss die Gemeinde die Kosten trotzdem übernehmen.
Rupperswil gibt auf
Dagegen wehrte sich Rupperswil zuletzt bis vor das Verwaltungsgericht. Doch auch dieses nahm die Gemeinde in die Pflicht. Sie muss die Kosten von inzwischen über 600‘000 Franken bezahlen.
Zwar könnte Rupperswil den Entscheid des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen. Darauf verzichte man jedoch, sagte Gemeindeammann Rudolf Hediger gegenüber Radio SRF. Der eigene Rechtsvertreter habe davon abgeraten. Die Erfolgsaussichten seien zu gering.