Von «sehr grosszügig» bis «überrissen» lautet die Kritik an den Plänen der Gemeinde Sins, welche Land für neue Einfamilienhäuser einzonen möchte. Die FDP erwartet von der Regierung, dass sie solche Erweiterungen von Siedlungsgebieten im Kanton künftig zurückhaltend beurteilt, und die Grünen fordern gar, alle Einzonungsbegehren von Gemeinden zu sistieren, bis die Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes klar geregelt ist.
Mit der Annahme des Raumplanungsgesetzes hat das Schweizer Stimmvolk kürzlich klar gemacht, dass es dem Land-Verschleiss Einhalt gebieten will. Und dieser Volksentscheid prägt nun die Vernehmlassungs-Antworten der Aargauer Parteien und Verbände zu den Einzonungs-Plänen von Sins.
Einzelwünsche von Gemeinden werden es schwerer haben
Allerdings: Auch mit dem neuen Raumplanungsgesetz bleiben Einzonungen, wie sie in Sins vorgesehen sind, grundsätzlich möglich. Was ändert, ist der Umgang des Kantons mit solchen Plänen. Während heute die Wünsche der Gemeinden einzeln betrachtet werden, geschieht dies künftig aus einer «Gesamtoptik» heraus, wie Jörg Hartmann, stv. Leiter der Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau, erklärt.
Der Kanton wird in seinem Richtplan festlegen, wo er auf 25 Jahre hinaus wie stark wachsen will. Diese Planung steht dann über den Wünschen einzelner Gemeinden. Es findet also eine regionale und kantonale Koordination statt bei künftigen Einzonungen.
Das neue Regime wirft seine Schatten bereits voraus. Anders als im Fall Sins werden die Einzonungsbegehren von Baden (Gebiet «Galgenbruck») und Wohlen («Bahnhof Süd») nicht sofort erfüllt, sondern auf später verschoben, wenn die Gesamtoptik des Kantons vorliegt.