Die geltende aargauische Stipendiengesetzgebung erfülle mit wenigen Ausnahmen bereits die Vorgaben und Mindeststandards des Stipenden-Konkordats, sagte Kommissionssprecher Thomas Leitch (SP). Der Kanton Aargau könne mit dem Beitritt mehr Einfluss auf die zukünftige interkantonale Entwicklung nehmen.
Gegen einen Beitritt zum Konkordat sprach sich einzig die SVP aus. Sie kritisierte vor allem, dass das Quorum von zehn Beitrittskantonen nicht dem absoluten Mehr entspreche. Das Volk und der Grosse Rat könnten somit nichts mehr zu solchen Beschlüssen des Konkordats sagen.
Er habe die Bedenken, die in letzter Zeit aufgetaucht seien, nicht ausräumen können, sagte Erziehungsdirektor Alex Hürzeler zur Opposition seiner eigenen Partei. Das Volk werde nicht umgangen und könne bei der Änderung des entsprechendes Gesetzes seine Meinung noch kundtun.
Mit dem Antrag zum Konkordats-Beitritt hatte der Regierungsrat einen Beschluss des Grossen Rates umgesetzt. Das Parlament hatte im Juli 2012 mit 82 zu 41 Stimmen entschieden, dass der Kanton beim Konkordat mitmachen soll.
Nur leichte Anpassungen und wenig Mehrkosten
Der Aargau wird sein Stipendiengesetz nach dem Beschluss des Grossen Rates nur leicht anpassen müssen. So sollen neu Staatsangehörige mit Jahresaufenthaltsbewilligung nach einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt Stipendien erhalten können.
Der Regierungsrat rechnet mit Mehrkosten von 50'000 bis 200'000 Franken pro Jahr. Der Kanton richtete im vergangenen Jahr Stipendien von insgesamt 16,3 Millionen Franken aus.
Bislang traten 13 Kantone bei, darunter die beiden Basel und der Kanton Bern, dem Konkordat bei. Nachdem zehn Kantone den Beitritt beschlossen hatten, trat die Vereinbarung am 1. März 2013 in Kraft.
Die Vereinbarung war von der Erziehungsdirektorenkonferenz 2009 verabschiedet worden. Sie harmonisiert das Stipendienwesen unter den Kantonen und setzt auch materielle Mindeststandards.