Es ist ein peinlicher Fehler: Ausgerechnet die wichtigsten Beschwerden gegen den geplanten Windpark auf dem Grenchenberg sind nichtig. Und ausgerechnet die «grössten» Gegner scheitern mit ihrer Kritik, weil sie sich nicht an die geltenden Fristen gehalten haben.
Vorgeschichte
- 30. Juni 2015: Gemeinderat bewilligt Teilzonen- und Gestaltungsplan des Projekts
- 15. Juli: Vier Verbände reichen beim Regierungsrat Beschwerde ein
- 31. Juli: Bau- und Justizdepartement (BJD) verlangt Kostenvorschuss bis 20. August
Chronik des Fiaskos
- 20. August: Es trifft keine Zahlung der Beschwerdeführer ein
- 2. September: Folgend informiert das BJD über die Nichtigkeit der Beschwerde
- 7. September: Beschwerdeführer verlangen Nachfrist
- 15. September: BJD hat dafür kein Gehör und tritt nicht auf Beschwerde ein
Die vier Verbände – Stiftung Landschaftsschutz, Helvetia Nostra, Pro Natura und der Solothurnerische Naturschutzverband – könnten gegen die Verfügung Beschwerde einlegen. Man verzichte aber darauf, da die Aussichten auf Erfolg minimal seinen, sagt Nicole Hirt, Präsidentin von Pro Natura Solothurn, gegenüber der «Solothurner Zeitung».
Stattdessen werde man sich wohl nun bei anderen Einsprechern anschliessen, wie dem Schweizerischen Vogelschutz und der Vereinigung Pro Grenchen, der 152 Einzeleinsprachen vertritt. Am Verfahren selber ändert also nichts: Der Windpark bleibt umstritten und das Baudepartement muss sich mit dem Fall befassen.
Der Fehler der Verbände bleibt peinlich. Die Begründung dafür: Mehrere Personen waren in den Ferien, die Rechnung des Kantons sei deshalb liegen geblieben.