Die beiden hatten das Lösungsmittel GBL in China bestellt und bei einer deutschen Lieferadresse abgeholt, wie die Eidgenössische Zollverwaltung am Freitag mitteilte. Die Flüssigkeit GBL kann gemäss Zollverwaltung als K.-O-Tropfen missbraucht werden.
Eine Equipe des Grenzwachtpostens Brugg AG hatte das im Kanton Solothurn immatrikulierte Auto im Raum Laufenburg Ende Juni kontrolliert.
Der 27-jährige Mann in der Schweiz gab an, abhängig von der Substanz zu sein und sie für sich zu gebrauchen. Die 33-jährige Frau will davon nichts gewusst haben. Beide Personen wurden für weitere Ermittlungen der Kantonspolizei Aargau übergeben.