Schwarze Rauchschwaden am Himmel, Flammen schlagen aus dem Dach und explodierende Gasflaschen fliegen durch die Luft: Es war ziemlich dramatisch, was sich in Olten im Juli 2015 abspielte, als es im Aarepark Gebäude gleich neben dem Bahnhof brannte.
Zwar verlief der Brand glimpflich, es kamen keine Personen zu Schaden. Der Sachschaden war jedoch gross, über sechs Millionen Franken musste die Solothurnische Gebäudeversicherung berappen. Sie fordert darum jetzt neue Regeln.
Forderung kommt gut an
Mittlerweile sei nämlich klar, weshalb das Feuer in Olten ausbrach, sagt Alain Rossier, der Direktor der Gebäudeversicherung. Auf dem Dach haben Arbeiter Bitumen, also Teerbahnen, verlegt. Diese werden mit Gasbrennern aufgeheizt. Dabei habe man zu wenig gut aufgepasst.
Nun fordert die Gebäudeversicherung in diesem Punkt strengere Regeln, sagt Direktor Rossier: «Bisher gibt es in der Schweiz keine verbindlichen Regeln, in Deutschland ist man da weiter.»
Die Forderung aus Solothurn kommt in anderen Kantonen gut an, die Chancen auf eine Änderung der gesamtschweizerischen Brandschutzvorschriften stehen also gut. «Es gab schon mehrere ähnliche Fälle wie den Brand von Olten, aber nie in dieser Dimension», erklärt Rossier.
Vorteil auch für Versicherungen
Denkbar wären allenfalls Vorschriften zum Thema Feuerlöscher oder Regeln, wie lange eine Bitumen-Baustelle abends nach der Arbeit überwacht werden muss. Die meisten Feuer in diesem Zusammenhäng brächen nämlich erst nach der Arbeit aus.
Die Solothurnische Gebäudversicherung betont, es stünden Präventionsüberlegungen im Vordergrund, man wolle verheerende Feuer verhindern. Allerdings hätten verbindliche Regeln auch für die Gebäudversicherungen einen Vorteil: Die Haftungsfrage wäre einfacher zu klären, Versicherungen könnten also allfällige Schäden leichter auf die Verursacher überwälzen.