Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat dem «Regionaljournal Aargau Solothurn» am Freitag folgendes Mail geschickt: «Abklärungen von VBS und BFM haben gezeigt, dass sich das Truppenlager Bremgarten für die temporäre Unterbringung von Asylsuchenden eignen würde. Weitere Auskünfte zum Truppenlager Bremgarten können zur Zeit nicht geben werden.»
Noch kein offizieller Entscheid
Das Truppenlager ist also geeignet als Unterkunft, ob es aber wirklich für Asylbewerber geöffnet wird, ist noch nicht offiziell entschieden. Dazu müssten die Stadt Bremgarten und der Kanton Aargau einen Brief vom Bund erhalten. Sie könnten dann sagen, wie sie sich den Betrieb der Unterkunft vorstellen.
Gegen die Unterkunft als solche könnten sie aber nichts unternehmen, dazu fehlt ihnen die rechtliche Grundlage. Nach dem neuen Asylgesetz kann der Bund nämlich selber Asylunterkünfte erstellen, wenn dazu keine Umbauten nötig sind. Allerdings sind diese Unterkünfte auf 3 Jahre befristet.
Ammann informierte an Gemeindeversammlung
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Bund in Bremgarten eine Asylunterkunft eröffnet, ist aber offenbar gross. Laut der Online-Ausgabe der «Aargauer Zeitung» hat Bremgartens Stadtammann Raymond Tellenbach (FDP) an der Gemeindeversammlung am Donnerstagabend mitgeteilt, Bern wolle das Truppenlager als Unterkunft für bis zu 150 Asylsuchende umzunutzen.
Aus Sicht des Stadtrates von Bremgarten ist der Standort des Truppenlagers für die Unterbringung von Asylbewerbern «nicht ideal». Die Nähe zum Waffenplatz und damit zu Armeeangehörigen, vor welchen die Asylbewerber geflüchtet seien, werde als nachteilig erachtet.
Der Stadtrat hatte sich im Oktober bereit gezeigt, während eines halben Jahres Asylsuchende im Truppenlager zu beherbergen. Danach sollten jedoch andere Unterkünfte benutzt werden.
Menschen am Anfang des Asylverfahrens
Wenn der Bund in Bremgarten eine Asylunterkunft einrichtet, würden dort Menschen untergebracht, die erst vor kurzem ein Asylgesuch eingereicht haben. Das Ziel der Behörden ist es, solche Aslybewerber gar nicht auf die Kantone zu verteilen. Sie sollen in Erstaufnahmezentren des Bundes bleiben, bis über ihre Asylgesuche entschieden ist.
Weitaus die meisten Fälle können in 4 bis 5 Wochen erledigt werden, heisst es auf Anfrage im Bundesamt für Migration. Werden die Asylbewerber aber auf die Kantone verteilt, wird die Behandlung der Gesuche sehr viel komplizierter. Dadurch dauern die Verfahren zu lange, wie die Politik findet.
Deshalb änderte das Parlament im Herbst das Asylgesetz und gibt dem Bund damit jetzt mehr Möglichkeiten bei der Unterbringung von Asylbewerbern.