Die Staatsanwaltschaft Solothurn klagte den Mann wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz an. Im Wesentlichen werde ihm unbefugter Besitz, unbefugtes Verarbeiten und unbefugter Verkauf von rund 20 Kilogramm Heroin sowie der Besitz von rund 3,5 Kilogramm Streckmittel vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Der 34-Jährige gibt zu, Heroin verkauft zu haben. Er bestreitet jedoch die vorgeworfene Menge. Die Staatsanwaltschaft wird das beantragte Strafmass erst beim Prozess bekanntgeben. Sie geht davon aus, dass der Beschuldigte in seinem Drogenhändlerring vorwiegend Heroin für den Verkauf strecken und portionieren musste.
Gewerbsmässig mit Drogen gehandelt
Er soll auch die Bestellungen der Abnehmer angenommen und die sogenannten Läufer mit den bestellten Mengen Heroin zu den vereinbarten Treffpunkten geschickt haben. Anschliessend nahm er laut Staatsanwaltschaft von den Läufern das eingenommene Geld entgegen.
In Anbetracht der verkauften Menge und des damit erzielten Umsatzes und Gewinns geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte gewerbsmässig mit Drogen handelte.
Die Strafverfolgungsbehörden ermittelten insgesamt acht Läufer. Nicht alle konnten jedoch identifiziert werden. Zudem wurden zehn Abnehmer des verkauften Heroins ermittelt. Einige der Läufer und Abnehmer wurden bereits verurteilt.