Mit der Ausweitung der Einzelzuständigkeiten reagierte der Grosse Rat auf die praktischen Erfahrungen der seit zwei Jahren bestehenden Familiengerichte. Aktuell braucht es auch dann ein Dreiergremium beim Schlussentscheid, wenn eine einzelne Person den Entscheid vorbereitet. Künftig können solche Fälle von einem Einzelrichter entschieden werden.
Die Anpassungen des kantonalen Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR) sollen bereits auf den 1. Juli in Kraft treten. Alle Parteien stützten die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen. Die Verfahrensabläufe zwischen der Behörde und den Gemeinden müssten weiter verbessert werden, sagte Annerose Morach (SVP).
Sie sprach von einem «komplizierten und teuren System». Trudi Huonder (CVP) sprach von «Optimierungen». Die Familiengerichte seien weiterhin überlastet. Auch die Sprecher der FDP und EVP stellten sich hinter die Vorlage. SP, Grüne und GLP verzichteten auf eine Wortmeldung.
Nur der erste Schritt?
Die Änderungen würden keine grosse Entlastung der Familiengerichten zur Folge haben, sagte der Sprecher der Justizkommission, Franz Hollinger (CVP). Es werde vor allem bereits gelebte Wirklichkeit auf Gesetzesstufe nachvollzogen.
Landammann und Justizdirektor Urs Hofmann (SP) hielt fest, die Änderungen seien einen ersten Schritt. Bis Ende Jahr könnten weitere Verbesserungsvorschläge präsentiert werden. Die Kantonsbehörden arbeiten Massnahmen aus, um die Kapazitätsengpässe bei den Familiengerichten zu beheben.