Wer in der Geschäftsleitung der Aargauischen Kantonalbank (AKB) sitzt, soll nicht mehr als doppelt so viel verdienen wie ein Aargauer Regierungsrat. Also maximal 600'000 Franken. Das hat der Aargauer Grosse Rat in der ersten Lesung der Vorlage entschieden.
Das Parlament hiess das revidierte Gesetz über die AKB nach der ersten Lesung mit 108 zu 17 Stimmen gut. Die Nein-Stimmen stammten vor allem aus der FDP-Fraktion.
Der im Gesetz verankerte Grundsatz bedeutet, dass ein Geschäftsleitungsmitglied künftig maximal 600'000 Franken pro Jahr verdient. Das Parlament hatte im Juni 2012 eine entsprechende SVP-Motion überwiesen und die Diskussion angestossen.
Die Parteien sprachen sich mehrheitlich für die Lohndeckelung aus. Es gehe darum, ein Zeichen zu setzen, hiess es. Die Banklöhne seien ausgeufert. Eine Staatsbank dürfe nicht alle Exzesse mitmachen.
Kurze Leine bei Vorsorgeleistungen
Der Grosse Rat beschloss zudem auf SVP-Antrag mit 96 zu 25 Stimmen, dass die Bankenchefs bei den Vorsorgeleistungen gleich behandelt werden wie alle anderen Mitarbeitenden. Die SVP äusserte die Befürchtung, dass die Bank mit Zusätzen bei Pensionsleistungen eine Hintertüre nutze für höhere Vergütungen.
Der Regierungsrat hatte vor einer solchen Regelung gewarnt. Das Vergütungssystem dürfe nicht zu starr sein, sagte Finanzdirektor Roland Brogli (CVP). Es bestehe die Gefahr, dass die Bank nicht mehr marktfähig sei. Die FDP tat sich schwer mit der Lohndeckelung. Sie hätte es bevorzugt, die Staatsbank zu privatisieren und damit in die Unabhängigkeit zu entlassen. Das Parlament lehnte die Prüfung einer Privatisierung ab.
Direktionspräsident: 960'000 Franken
Der Bankratspräsident hatte die vorberatende Parlamentskommission vor der Lohngrenze gewarnt. Auch auf den nachfolgenden Führungsebenen müssten die Löhne zurückgestuft werden.
Der amtierende Direktionspräsident Rudolf Dellenbach verdiente 2013 rund 960'000 Franken. Dellenbach bleibt voraussichtlich bis Mitte 2016 auf dem Chefsessel. Der designierte neue AKB-Chef Andreas Waespi konnte seinen Posten nämlich nicht antreten.
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte im Oktober dem ehemaligen Chef der Bank Coop wegen Aktienkurs-Manipulationen ein dreijähriges Berufsverbot auferlegt. Die Kantonalbank will die Suche nach einem neuen Direktionspräsidenten nach Abschluss der Revision des AKB-Gesetzes im kommenden Juni wieder aufnehmen.
Parlament wählt Bankrat
Der Grosse Rat beschloss zudem, dass er weiterhin die neun Mitglieder des Bankrates sowie den Präsidenten wählen will. Der Regierungsrat wollte ursprünglich die Mitglieder selbst bestimmen können. Dem Bankrat wird kein Mitglied des Regierungsrates mehr angehören.
Der Grosse Rat stärkte im Gesetz auch die Gesamtkapitalquote der AKB zur Sicherheit der Staatsbank und zur Reduktion des Risikos. Die Quote wurde um vier Prozentpunkte über den von der Finma geforderten 12 Prozent festgesetzt. Die Staatsgarantie bleibt erhalten.
Wenn die Bank die Kapitalquote erreicht hat, soll sie dem Staat mehr Geld für den Abbau der Kantonsschulden von derzeit 970 Millionen Franken überweisen. Es geht um rund 25 Millionen Franken pro Jahr.