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Hausbesichtigung in Schinznach
Legende: Die Grundbuchabgaben fallen an bei Eigentumsübertragungen von Liegenschaften. Im Aargau bleibt es dabei. Keystone

Aargau Solothurn Grundbuchabgabe im Aargau wird nicht abgeschafft

Die Grundbuchabgaben fallen an bei Eigentumsübertragungen von Liegenschaften. Die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rates beschloss die Abschaffung des Steueranteils gegen den Widerstand des Regierungsrats. Aber sie hatten mit ihrem Anliegen beim Stimmvolk keine Chance. Die Gebühr bleibt.

2000 Franken bezahlt man im Kanton Aargau an den Staat, wenn man ein Haus kauft im Wert von 500'000 Franken. Die Grundbuchabgabe entspricht damit vier Promille des Liegenschaftswerts. Den Steueranteil an diesen Abgaben wollte die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat abschaffen - im Interesse junger Familien, die sich damit eher ein Eigenheim leisten könne, hiess es.

Ein Zeichen gegen «Klientel-Politik»?

SRF-Kommentar

Auf der anderen Seite hätte der Kanton allerdings auf Einnahmen von 33 Millionen Franken pro Jahr verzichten müssen. Deshalb wehrte sich sowohl die Regierung, als auch linke und kleine Mitte-Parteien gegen die Abschaffung des Steueranteils. Sie alle haben nun gewonnen. Das Stimmvolk hat die Abgabe mit knapp 57 Prozent Nein-Stimmen relativ deutlich belassen.

In absoluten Zahlen bedeutet dies: 94'297 Stimmende legten ein Nein in die Urne, nur 71'882 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sagten Ja. Kein einziger Bezirk stimmte für die Senkung der Grundbuchabgaben.

Ein Zeichen gegen Klientel-Politik sei das, erklärt nun Ruth Jo Scheier, Co-Präsidentin der Grünliberalen Aargau. «Es war klar, wer von der Abschaffung profitiert, die Bevölkerung wollte das nicht.» Aus Sicht der GLP hätte der Mittelstand kaum von der Änderung profitiert - Immobilienhändler hingegen im grossen Stil.

Ein Zeichen für gesunde Staatsfinanzen?

Rechnungsbeispiel zur Gebühr

Für Hansjörg Knecht, Präsident der Aargauer Hauseigentümer, zählt dieses Argument nicht. Viele junge Familien hätten ihm signalisiert, dass sie froh wären über tiefere Abgaben.

Aber auch Knecht gibt zu: Die bürgerlichen Parteien seien nicht eindeutig hinter dem Anliegen gestanden. «Es gab Leute, die sagten sich wohl: Ich habe diese Abgabe auch bezahlt, also sollen sie künftige Hausbesitzer auch zahlen.»

Sehr erfreut zeigt sich der zuständige Regierungsrat Urs Hofmann. Er deutet das klare Nein auch als finanzpolitischen Fingerzeig des Stimmvolks: Man könne nicht nur sparen, man müsse auch die Einnahme-Seite anschauen. «Das sollte jetzt ein Zeichen sein an die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat, dass man sich in dieser schwierigen Finanzlage zusammenraufen muss zu Kompromissen und man nicht einfach Maximalforderungen durchsetzen kann.»

Das Thema ist noch nicht vom Tisch

Auch Hansjörg Knecht glaubt, dass vor allem die Staatsfinanzen das Resultat beeinflusst hätten. Er will deshalb die Gegner der Vorlage beim Wort nehmen. «Es hiess immer, es sei jetzt der falsche Zeitpunkt für diese Gebührensenkung.» Wenn es dem Kanton finanziell wieder besser gehe, dann werde der Hauseigentümerverband diese Forderung deshalb wieder aufs Tapet bringen, so Knecht.

Das Abstimmungskomitee teilte am Abend auch offiziell und schriftlich mit, man halte an seinen Forderungen fest. Wörtlich heisst es in der Mitteilung: «Damit ist der Entscheid vertagt.»

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