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Füsse und nackte Beine springen im Wald.
Legende: Gemäss Staatsanwaltschaft hatten Opfer und Täter zuvor eine verbale Auseinandersetzung. Keystone

Aargau Solothurn Hallwil: Autofahrer soll nach Jogger-Angriff lange ins Gefängnis

7,5 Jahre soll ein Autofahrer hinter Gitter: Diese Strafe fordert die Aargauer Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift, wie jetzt bekannt wurde. Der Mann hatte im August 2013 in Hallwil einen Jogger absichtlich angefahren und lebensbedrohlich verletzt.

Was sich im August 2013 in Hallwil ereignete, wird zwar als Verkehrsunfall bezeichnet, geht aber in eine ganz andere Richtung: Ein damals 25-jähriger Autolenker fuhr an zwei Joggern vorbei, verfolgte kurze Zeit später die beiden und fuhr sogar einen an. Dieser wurde lebensgefährlich verletzt.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung und bringt den Fall vor das Bezirksgericht Lenzburg.

Für uns steht fest, dass der Autolenker mit einer Tötungsabsicht auf die beiden Jogger losgefahren ist.
Autor: Sandra Zuber Mediensprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft

Bevor der junge Autolenker die beiden Jogger verfolgte war es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Das bestätigt auch der Autolenker.

Jogger frontal verfasst und schwer verletzt

Die beiden Jogger sprangen danach rechts und links von der Fahrbahn ins angrenzende Wies- und Ackerland. Der beschuldigte Autolenker erfasste später einen der Jogger frontal. Als Kollisionsgeschwindigkeit wurde bei den Untersuchungen ein Wert zwischen 45 und 54 Kilometer pro Stunde ermittelt.

Das Opfer erlitt lebensbedrohliche Verletzungen. Wie es ihm heute geht, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Sie fordert nun eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren für den Autofahrer.

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Mehrfache Tat trotz nur einem Verletzten?

Eine mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung liegt für die Staatsanwaltschaft deshalb vor, weil der Mann beide Jogger verfolgt hatte. Dass er einen der beiden verletzte und nicht beide, ist für die Aargauer Behörden nicht von Belang.

Wann sich das Bezirksgericht Lenzburg mit dem Fall beschäftigt, steht noch nicht fest. Der Angeklagte ist derzeit auf freiem Fuss. Im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wird ihm die Untersuchungshaft angerechnet, wie es in der Medienmitteilung der Aargauer Staatsanwaltschaft vom Dienstag heisst.

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