Zum Inhalt springen

Aargau Solothurn Handgranatenwerfer von Buchs bleibt hinter Gittern

Der 55-Jährige wollte gemäss Ermittlungen im April im aargauischen Buchs seine Frau töten. Er warf eine Handgranate auf sie. Nun sagt das Bundesstrafgericht, es bestehe ernsthafte Fluchtgefahr. Der Bosnier bleibt deshalb in Untersuchungshaft. Seine Beschwerde wird abgewiesen.

Handgranate
Legende: Eine jugoslawische Handgranate des Typs M75 soll der 55-Jährige im April gegen seine Frau geworfen haben. Keystone

Die Taten, die dem Mann vorgeworfen werden, sind schwer. Er muss mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Das hält das Bundesstrafgericht in Bellinzona in seinem Urteil fest, das am Donnerstag veröffentlicht worden ist.

Der Mann sei zudem nicht Schweizer Staatsangehöriger und solle ein Haus in Bosnien oder Herzegowina besitzen. Und es bestehe zur Zeit der dringende Verdacht der versuchten vorsätzlichen Tötung und der Gefährdung durch Sprengstoff.

Das Aargauer Zwangsmassnahmengericht habe die Untersuchungshaft deshalb zu Recht verlängert, stellt das Bundesstrafgericht fest. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

Der 55-Jährige soll im April in Buchs bei Aarau auf offener Strasse eine Handgranate in Richtung seiner Frau geworfen haben. Diese erlitt durch Splitter der explodierenden Handgranate Verletzungen am Bauch und an der linken Hand.

Meistgelesene Artikel