Nachdem der FCW-Spieler Wellington Ende September öffentlich erklärt hatte, der FC Wohlen habe mit ihm unrechtmässig zwei verschiedene Arbeitsverträge abgeschlossen, reagierte die Führung des FC Wohlen mit einer Erklärung. Darin wurden Wellington in mehreren Punkten falsche Aussagen angelastet.
Nun hat sich der Wind gedreht: In einer Stellungnahme bezichtigen nun die Anwälte von Wellington den FC Wohlen der Lüge. In drei Punkten habe der FCW falsche Aussagen gegen Wellington gemacht.
Lohn, Berater und Schulden
Zunächst stimme die vom FCW in der Erklärung genannte Lohnsumme nicht. Wellington habe zu keiner Zeit die vom FC Wohlen genannten rund 3800.- Franken erhalten.
Zweitens habe Wellington niemals Kontakt mit einem vom FCW genannten Berater gehabt, obwohl die Vereinsführung dies so darstellt.
Und drittens sei es schlicht falsch, dass gegen Wellington Zwangsvollstreckungen wegen Schulden aus seiner Zeit beim FC Kriens laufen, wie der FC Wohlen geschrieben hatte. Die Anwälte fordern den FCW darum auf, Beweise für all diese Behauptungen zu erbringen.