Gemäss Solothurner Gemeindegesetz muss der Steuerfuss einer Gemeinde so bemessen werden, dass innerhalb von acht Jahren die laufenden Ausgaben gedeckt werden können. Diese Vorgabe konnte Holderbank aber nicht erreichen. Darum beantragte das kantonale Amt für Gemeinden beim Solothurner Regierungsrat die Eröffnung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens.
Vorgeschichte
Schulden bis 2016 abbauen
Der verordnete Steuerfuss ist nicht die einzige Vorgabe. Die Kantonsregierung verknurrte Holderbank auch dazu, das seit 2008 kumulierte Bilanzdefizit von über einer Million Franken bis 2016 vollständig abzubauen.
Bei einer Aussprache mit dem Gemeinderat Holderbank habe die Solothurner Regierung feststellen können, dass die Gemeinde bemüht sei, ihre Finanzen zu sanieren, heisst es in einer Mitteilung der Regierung vom Dienstag. Der Regierungsrat sei bereit, die weiteren Bemühungen der Gemeinde finanziell zu unterstützen.
Der Kanton leistet deshalb Sanierungsbeiträge in der Höhe von über 300'000 Franken zum Abbau des Bilanzdefizits. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Kantons und der Gemeinde wird den Sanierungsprozess begleiten.