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Aargau Solothurn Im Brugger «Jägerstübli» können Asylbewerber einziehen

Die Stadt Brugg hat sich durch alle Instanzen gegen eine Asylunterkunft gewehrt. Genützt hat es nichts. Auch das höchste Gericht lässt die Stadt abblitzen. Der Kanton kann damit 30 bis 40 Asylbewerber im ehemaligen Restaurant platzieren.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde des Stadtrates nicht ein. Dieser sei gar nicht berechtigt zur Beschwerde, heisst es im am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichtes in Lausanne. Der Stadtrat hatte die Umnutzung des ehemaligen Restaurants «Jägerstübli» mit Hilfe von Lärmschutzvorschriften verhindern wollen.

Eine Gemeinde kann laut Bundesgericht beim Umweltrecht nur Beschwerde führen, wenn sie wesentliche öffentliche Anliegen wie den Schutz der Einwohner vor schädlichen oder lästigen Immissionen vertritt.

Kinder in einer Asylunterkunft
Legende: Der Kanton kann in Brugg Asylsuchende unterbringen, sagen die Richter in Lausanne. Keystone

Lärmschutzvorschriften sind kein Argument

Der Stadtrat legte jedoch nicht dar, dass vom umstrittenen Vorhaben bedeutende Immissionen ausgehen, die einen grossen Teil der Einwohner betreffen könnten, wie es in den Erwägungen des Bundesgerichtes heisst. Solche seien auch nicht ersichtlich, zumal das Umbauvorhaben am nördlichen Siedlungsrand, an peripherer Lage des Gemeinde- und Siedlungsgebiets, verwirklicht werden solle.

Der Stadtrat berufe sich auch ausschliesslich auf Vorschriften, die nicht in erster Linie dem Schutz der Bewohner in der Umgebung, sondern vorab demjenigen der Bewohner des geplanten Gebäudes selber dienten.

40 Asylbewerber auf 10'000 Einwohner

«In der Unterkunft sollen sich bis zu 40 Asylsuchende aufhalten. Bei einer Bevölkerung von über 10'000 Personen entspricht dies nur einem geringen Anteil der Einwohnerschaft», steht im Entscheid des Bundesgerichtes: «Unter diesen Umständen kann die legitimationsbegründende Schwelle nicht als erreicht gelten.»

Eine gute Nachricht für das Aargauer Sozialdepartement. «Wir nehmen das Urteil mit Freude zur Kenntnis, nun haben wir die letzte Legimitation für unser Vorhaben», sagt Sprecher Enrico Kopatz gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF.

Keine Überraschung für Brugger Stadtrat

In Brugg hält sich die Enttäuschung in Grenzen. «Wir sind nicht wirklich überrascht», sagt Frau Vizeammann Andrea Metzler auf Anfrage. In ähnlichen Fallen sei das Bundesgericht auch nicht auf die Beschwerde eingetreten, deshalb habe man mit diesem Urteil gerechnet.

Andrea Metzler bereut die Beschwerde beim Bundesgericht aber nicht. «Wir wollten es einfach versuchen, in diesem Sinn hat es sich dennoch gelohnt», sagt sie. Nun müsse der Brugger Stadtrat dem Kanton so schnell wie möglich die Baubewilligung erteilen für die Asylunterkuft.

Streit um «Jägerstübli» dauerte zwei Jahre

Der Stadtrat hatte im September 2012 das Baugesuch des kantonalen Departementes Gesundheit und Soziales (DGS) für eine Umnutzung des ehemaligen Restaurants in der Wohn- und Gewerbezone abgewiesen. Während der Auflage des Baugesuches waren bei der Stadt insgesamt 71 Einwendungen eingereicht worden.

Gegen den sogenannten Bauabschlag reichte das Aargauer Sozialdepartement beim Regierungsrat eine Beschwerde ein. Der Regierungsrat hiess die Beschwerde gut und wies die Angelegenheit zur Erteilung der Baubewilligung an den Stadtrat zurück. Dagegen wehrte sich wiederum der Stadtrat beim Verwaltungsgericht, das die Beschwerde abwies.

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