Im Kanton Aargau verfügen Kaminfeger in ihrem zugewiesenen Gebiet über ein lokales, öffentliches Monopol für die gesetzlich vorgeschriebenen Kaminfegerarbeiten. Im Gegenzug legt der Kanton den Höchsttarif für die Arbeiten fest. Gemäss Artikel 14 des Preisüberwachungsgesetzes muss er vorgängig den Preisüberwacher anhören und in seinem Entscheid die Stellungsnahme des Preisüberwachers anführen und begründen, wenn er dieser nicht folgt.
Der kantonale Höchsttarif für Kaminfegerarbeiten war bereits per 1. Mai 2009 von 76.80 auf 79.80 Franken pro Stunde erhöht worden. Dabei war es versäumt worden, diese Anpassung vorgängig der Preisüberwachung zu unterbreiten. Anfangs 2014 wurde der Preisüberwachung nun eine erneute Erhöhung des kantonalen Höchsttarifs unterbreitet, welche gar eine Erhöhung auf 84.00 Franken pro Stunde vorgesehen hätte.
Enttäuschung beim Aargauischen Kaminfegerverband
Diese Erhöhung wurde vom Preisüberwacher detailliert geprüft. Seine Analyse vom 19. Juni 2014 zeigte auf, dass die beantragte Tarifanpassung nicht gerechtfertigt ist. Der Kanton Aargau hat sich nun entschieden, die Empfehlung des Preisüberwachers zu befolgen und auf die beantragte Erhöhung des kantonalen Höchsttarifs für Kaminfegerarbeiten zu verzichten.
«Wir sind enttäuscht über den Entscheid des Kantons, vor allem weil uns die Aargauische Gebäudeversicherung bei der Preiserhöhung unterstützt hat», sagt Ueli Lütolf, Präsident des Aargauischen Kaminfegerverband, gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF. Die Kosten auch für sie werden immer höher, erklärt Ueli Lütolf weiter.
Ausserdem wolle man den Kaminfegern neu eine Woche mehr Ferien einräumen. Auch deshalb wäre eine Preiserhöhung erforderlich gewesen. Der Preisüberwacher fordert jedoch zuerst eine Verankerung der zusätzlichen Ferienwoche im Gesamtarbeitsvertrag der Kaminfeger.