Ausgelöst hatte den politischen Vorstoss folgender Fall: Zwei Bébés wurden schwer misshandelt, eines ist 2010 gestorben. Die Solothurner Staatsanwaltschaft verdächtigte die Eltern.
Die Befragung brachte aber keine Resultate: Die Eltern machten von ihrem Recht Gebrauch und schwiegen.
Um den Eltern die Misshandlung vielleicht doch noch nachweisen zu können, setzte die Solothurner Staatsanwaltschaft verdeckte Ermittler ein. Diese sollten – unter falscher Identität – Kontakt mit den Eltern aufnehmen und auf diesem Weg etwas herausfinden. Der Einsatz dauerte mehrere Monate.
Ein Fall für das Bundesgericht
Sind diese Ermittlungsmethoden korrekt? Diese Frage hatte das Solothurner Obergericht zu klären und im Februar 2016 mit Nein beantwortet: Wenn jemand von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, dürfen nicht verdeckte Ermittler quasi hintenherum versuchen, der Person vielleicht doch noch etwas zu entlocken.
Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat es an das Bundesgericht weitergezogen. Juristisch ist also noch nicht geklärt, ob die Staatsanwaltschaft korrekt gehandelt hat. Politisch wurde der Fall durch den Vorstoss der FDP aber trotzdem schon zum Thema.
Wenig und nicht teuer
Nun liegen die Antworten der Regierung vor. Zum aktuellen Fall nimmt sie mit Verweis auf das laufende Verfahren keine Stellung. Hingegen macht sie Angaben zu Kosten und Häufigkeit von verdeckten Ermittlungen:
- Kosten : Die Regierung schreibt, «dass die Lohnkosten von verdeckten Ermittlern in der Regel nicht vom Kanton Solothurn getragen werden müssen, da diese Beamten von spezialisierten ausserkantonalen Polizeistellen zur Verfügung gestellt werden». Bei einem längerfristigen Einsatz von mehreren verdeckten Ermittlern können die Kosten «in der Grössenordnung von beispielsweise Fr. 20'000 anfallen».
- Häufigkeit : Die Regierung schreibt, «dass der Einsatz von verdeckten Ermittlern von der Staatsanwaltschaft nur mit äusserster Zurückhaltung verfügt wird». In wievielen aktuellen Fällen derzeit verdeckte Ermittler im Einsatz stehen, gibt die Regierung nicht bekannt, da es sich um geheime Zwangsmassnahmen handelt. Abgesehen von diesen laufenden Verfahren sind laut Regierung in den letzten zehn Jahren nur in drei Fällen verdeckte Ermittler eingesetzt worden.
(Bildquelle: Colourbox, Symbolbild)