5. März 2013: Die Nummer 23 des EHC Olten wird im Playoff-Spiel gegen Langenthal bei einem Check und einem Sturz in die Bande schwer verletzt. Bald stellt sich heraus, dass Ronny Keller querschnittgelähmt ist.
Ein Einzelrichter der Swiss Ice Hockey Federation entscheidet später, dass der Check des Langenthaler Spielers Stefan Schnyder regelkonform gewesen sei. Das Verbandsportsgericht des Eishockeyverbandes bestätigt diesen Urteilsspruch.
Entscheid in letzter Instanz
Ein gutes Jahr nach dem Unfall hat nun auch die oberste Instanz des Sportrechts so entschieden, wie der Eishockeyverband am Dienstagabend mitteilte. Der Court Of Arbitration For Sports (CAS) in Lausanne habe festgestellt, dass «die Umstände des tragischen Vorfalls die eindeutige Feststellung eines Foulspiels nicht zulassen».
Der EHC Olten hatte die Beschwerde eingereicht. Es geht dabei primär um «viel Geld», nämlich Haftpflichtforderungen und finanzielle Ansprüche, wie die Sportinformation Si schreibt.
Zweites Verfahren «von Amtes wegen»
Mit dem Urteil des CAS ist der «Fall Keller» zumindest sportrechtlich abgeschlossen. Bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn läuft noch ein Strafverfahren gegen Stefan Schnyder wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Dieses wurde von Amtes wegen eröffnet. Erwartet wird, dass auch dieses Verfahren nun abgeschlossen wird.