Im Kanton Aargau wird der Weg frei für die Schaffung von Grossunterkünften für 100 bis 150 Asylbewerber. Der Aargauer Grosse Rat hat der Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes am Dienstag gegen den Willen der SVP-Fraktion mit 86 zu 43 Stimmen zugestimmt.
Es sei im Laufe der Debatte schon einiges erreicht worden, aber wesentliches sei noch nicht oder nur unbefriedigend geregelt, begründete der SVP-Sprecher die Opposition. Darunter falle, dass die Zuständigkeit für die Unterbringung der Asylbewerber bei der Regierung liege. Auch die Unterbringung nach Kategorien sei problematisch.
Streitpunkt bei der Fortsetzung der ersten Lesung war am Dienstag das Instrument des kantonalen Nutzungsplans, den die Regierung bei der Suche nach Grossunterkünften als Notnagel in der Hand halten will. Es könne nicht sein, dass die Gemeinden ausgehebelt werden, kritisierte Renate Gautschy (FDP), die Präsidentin der Aargauer Gemeindeammännervereinigung.
Keine Grossunterkunft für Renitente
Die Gemeinden würden weiterhin angehört, versicherte die für das Asylwesen zuständige Regierungsrätin Susanne Hochuli (Grüne). Mit der Erwähnung des kantonalen Nutzungsplans habe man lediglich darauf hinweisen wollen, dass die Regierung einen Nutzungsplan auch ohne den Grossen Rat umsetzen könne.
Hochuli verteidigte zudem ihre Pläne, wonach die Asylbewerber nach Kategorien auf die einzelnen Grossunterkünfte verteilt werden sollen. Eine Grossunterkunft für renitente Asylbewerber müsse der Kanton aber nicht einrichten, denn er habe die Möglichkeit, diese in den entsprechenden Bundeszentren unterzubringen.
Trotz der Beteuerungen der Regierungsrätin, den Gemeinden die entsprechende Mitsprache einzuräumen, strich der Grosse Rat die explizite Erwähnung des kantonalen Nutzungsplans mit 72 zu 57 Stimmen aus der Vorlage. Belassen wurde, dass die Regierung ein Standortkonzept für die Grossunterkünfte ausarbeiten soll.
Auch örtliche Beschränkungen möglich
Der Grosse Rat beendete am Dienstag die vor zwei Wochen begonnene Debatte. Damals hatte das Aargauer Kantonsparlament auf Antrag der FDP und gegen den Willen der Regierung beschlossen, dass beim Betrieb der kantonalen Unterkünfte neben zeitlichen auch örtliche Beschränkungen ausgesprochen werden können.
Abgelehnt wurde damals ein Antrag der SVP, welche die Möglichkeit von geschlossenen Zentren ins Gesetz festschreiben wollte. Zudem verschob das Parlament den Entscheid über mehr als ein halbes Dutzend strittige Punkte in Form von Prüfungsanträgen auf die zweite Lesung.
Diese soll Ende dieses, Anfang nächsten Jahres stattfinden. Bis die Gesetzesänderungen in Kraft treten können, dauerte es voraussichtlich bis Anfang 2016. Danach könnte es noch einmal zwei Jahre dauern, bis eine erste Grossunterkunft in Betrieb genommen werden kann. Die Aargauer Regierung rechnet mit Baukosten von 4,2 Millionen Franken pro Grossunterkunft.